Kneipen, Restaurants und Hotels dürfen bald wieder öffnen: Das sind die neuen Regeln

Ein Stufenplan regelt im Saarland jetzt die Öffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels. Diese Regeln gelten ab dem 18. Mai:
Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants im Saarland wieder öffnen. Foto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk
Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants im Saarland wieder öffnen. Foto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk
Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants im Saarland wieder öffnen. Foto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk
Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants im Saarland wieder öffnen. Foto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk

Die saarländische Landesregierung hat am Freitag (8. Mai 2020) einen Stufenplan zur Öffnung der Gastronomie und Hotels beschlossen. Demnach dürfen diese Einrichtungen am Montag nächster Woche (18. Mai 2020) öffnen, so das Wirtschaftsministerium.

Neue Regeln für Restaurants

Die Öffnungszeiten in Gaststätten, Kneipen, Restaurants, Cafés, Bistros und weiteren Einrichtungen werden zunächst auf 06.00 bis 22.00 Uhr begrenzt. Bewirtet wird nur an Tischen, der Aufenthalt an der Theke ist nicht erlaubt. Discos, Clubs und Shisha-Bars bleiben vorerst weiterhin geschlossen. Im Saarland ist es erlaubt, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie ersten Grades sowie Personen aus einem weiteren Haushalt an einem Tisch zu sitzen.

Kontaktverfolgung von Gästen

Um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, könne laut Wirtschaftsministerium eine Reservierung dienen. Alternativ könne etwa bei einem spontanen Restaurantbesuch auch ein Kontaktdaten-Blatt ausgefüllt werden. Ministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte, die Nachverfolgung werde ein zentrales Instrument sein, um Infektionen schnell zu isolieren. „Die Nachverfolgbarkeit muss unbedingt sichergestellt sein“, so Rehlinger.

Hotels dürfen noch nicht alle Betten belegen

Der Stufenplan sieht auch eine Öffnung von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen für touristische Zwecke vor. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, müssen sie sich an eine Maximal-Belegung halten. Ab dem 18. Mai dürfen höchstens 50 Prozent der Betten belegt sein, ab dem 25. Mai maximal 75 Prozent. Ab der Woche danach dürfen die Betriebe dann wieder alle Betten belegen, vorausgesetzt die Infektionszahlen haben sich nicht signifikant erhöht.

Bäder weiter geschlossen

Schwimmbäder, Fitnessstudios, Saunen und Thermen bleiben weiterhin geschlossen. In einem nächsten Schritt soll über die Öffnung dieser Einrichtungen gesprochen werden.

Hygieneauflagen sollen jetzt besprochen werden

Gesundheits-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium wollen sich jetzt mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf Hygieneauflagen einigen. Darin geht es zum Beispiel um die Einhaltung von 1,5 Metern Mindestabstand oder der Bedienung nur an Tischen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Wirtschaftsministeriums, 08.05.2020