Können Martinsumzüge im Saarland dieses Jahr stattfinden?

Am 11. November ist Martinstag. Traditionell finden dann im Saarland am Abend die Martinsumzüge statt. Wie bereits 2020 stehen sie aktuell jedoch aufgrund der Corona-Beschränkungen auf der Kippe. Die SPD fordert eine Anpassung der Regeln.
Martinsumzüge stehen vor der Tür. Foto: Thomas Warnack/dpa-Bildfunk
Martinsumzüge stehen vor der Tür. Foto: Thomas Warnack/dpa-Bildfunk

Weniger als einen Monat ist der Martinstag noch hin. Viele Eltern und Kinder hoffen, dass sie dann an einem normalen Martinsumzug teilnehmen können. Die Organisation gestaltet sich allerdings derzeit noch schwierig, denn nach wie vor gelten Corona-Beschränkungen.

Martinsumzüge in abgegrenzten Bereichen?

Die Städte und Gemeinden müssen demnach etwa gewährleisten, dass die 3G-Regel eingehalten wird. Das bedeutet, dass alle Teilnehmenden entweder getestet, genesen oder geimpft sind. Um das zu bewerkstelligen, müssten die Umzüge jedoch in einem abgesperrten Bereich stattfinden. „Ein Umzug hinter Bauzäunen – das ist absurd und den Menschen nicht vermittelbar“, meint Sascha Haas, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion.

SPD fordert schnelle Anpassung der Corona-Verordnung

Die Rechtsverordnung müsse angepasst werden, damit die Umzüge wie gewohnt ablaufen können. „Ich fordere daher das saarländische Gesundheitsministerium auf, dem Beispiel in Rheinland-Pfalz folgen. Hier gilt keine Kontaktnachverfolgung bzw. 3G-Regeln bei Umzügen„, so Haas. Die Anpassung müsse dabei schnell umgesetzt werden, „damit die Organisator:innen Planungssicherheit haben und die Kinder in diesem Jahr nicht erneut auf ihren Martinsumzug verzichten müssen“, so der SPD-Politiker.

Gesundheitsministerium müsse klare Regeln vorlegen

Auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Petra Berg, erklärt: „Wir wollen, dass Kinder sich endlich wieder unbeschwert an den Lichtern der bunten Laternen und ihrer Martinsbrezel erfreuen können. Dafür braucht es Rechtssicherheit und eine Handreichung vom zuständigen Gesundheitsministerium wie die Umzüge durchgeführt werden können.“ Derzeit liege die Interpretation und Auslegung der Verordnung bei den Kommunen.

„Es ist nicht vermittelbar, dass Demonstrationszüge mit Fackeln ohne Kontrolle der 3G-Regel stattfinden, während Martinsumzüge mit Kindern, die laut Verordnung keiner Nachweispflicht unterliegen oder in der Schule regelmäßig getestet werden, an bürokratischen Hürden scheitern“, so Berg abschließend.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion Saarbrücken