Körperverletzung und Raub: Saar-Landgericht erlässt doch Haftbefehle gegen Schläger

Obwohl gegen die mutmaßlichen Räuber sowie Schläger O. und M. ermittelt wird, setzte sie ein Ermittlungsrichter am Saarbrücker Amtsgericht wieder auf freien Fuß. Das sorgte, unter anderem in den sozialen Netzwerken, für großen Unmut. Nun korrigierte das Landgericht diese Entscheidung des Richters.
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz

Warum setzte der Haftrichter O. und M. wieder auf freien Fuß? Unser Ursprungsartikel „Gefährliche Körperverletzung und Raub: Richter in Saarbrücken lässt zwei 24-Jährige laufen“ sorgte auf der SOL.DE-Facebookseite für Diskussionen. Und das wohl nicht zu Unrecht. Denn das Landgericht korrigierte jetzt die ursprüngliche Entscheidung des Richters, O. und M. laufen zu lassen. Darüber berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ).

Der Knackpunkt der Geschichte: Die beiden mutmaßlichen Täter sollen nicht nur am Montag (21. Januar 2019) in Kleinblittersdorf zwei junge Männer unter Einsatz eines Schlagrings verprügelt und bestohlen haben. Die Staatsanwaltschaft gab ebenso bekannt, dass O. und M. bereits wegen einigen Gesetzesübertretungen „erheblich“ in Erscheinung getreten waren – unter anderem aufgrund von schwerer räuberischer Erpressung. Darüber hinaus, das sollen Informationen der „SZ“ belegen, habe einer der beiden Schläger „mehr als 100 Einträge im Polizeicomputer“.

Dennoch setzte der Haftrichter beide Männer nach dem Vorfall in Kleinblittersdorf auf freien Fuß. Von „keinem nachvollziehbaren Grund, um dafür Untersuchungshaft anzuordnen“, war seitens des Pressestaatsanwalts Mario Krah die Rede. Das Landgericht war wohl anderer Meinung.

Wie die SZ berichtet, hatten sich Ermittler beschwert. Und siehe da: Die Entscheidung des Richters, den Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, korrigierte das Landgericht in erster Instanz. Somit bestehen nun Haftbefehle gegen O. und M. – wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung