Kurzarbeitergeld soll für besonders betroffene Arbeitnehmer angehoben werden
Wegen der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt derzeit einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent.
Kurzarbeitergeld soll angehoben werden
Das Kurzarbeitergeld soll für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, längstens bis 31. Dezember 2020.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden demnach ab 1. Mai bis 31. Dezember die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur