Länder einigen sich auf Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester

Die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Es kann aber noch einiges daran geändert werden.
Über Weihnachten und Silvester sollen sich bis zu zehn Personen treffen dürfen, Kinder ausgenommen. Foto:  Friso Gentsch/dpa-Bildfunk
Über Weihnachten und Silvester sollen sich bis zu zehn Personen treffen dürfen, Kinder ausgenommen. Foto: Friso Gentsch/dpa-Bildfunk
Über Weihnachten und Silvester sollen sich bis zu zehn Personen treffen dürfen, Kinder ausgenommen. Foto:  Friso Gentsch/dpa-Bildfunk
Über Weihnachten und Silvester sollen sich bis zu zehn Personen treffen dürfen, Kinder ausgenommen. Foto: Friso Gentsch/dpa-Bildfunk

Die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag (24. November 2020) vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren sollen demnach hiervon ausgenommen sein.

Verlängerung des Teil-Lockdowns

Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen.

Vor Weihnachten in Selbstquarantäne

Grundsätzlich rufen die Ministerpräsident:innen die Menschen auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es in dem Beschlussentwurf.

Verbot von Feuerwerk an bestimmten Plätzen

Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsident:innen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Papier. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

Hybridunterricht in Hotspots?

An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise Hybridunterricht.

Es kann noch einiges geändert werden

Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur