Landeshauptstadt Saarbrücken senkt Elternbeiträge für Kitas

Die Landeshauptstadt Saarbrücken senkt die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Horte ab dem 1. August 2020. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag (26. Mai 2020) beschlossen. Was die Eltern in Zukunft konkret zahlen müssen, haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken senkt ab 1. August 2020 die Elternbeiträge für Kitas. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Die Landeshauptstadt Saarbrücken senkt ab 1. August 2020 die Elternbeiträge für Kitas. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Die Landeshauptstadt Saarbrücken senkt ab 1. August 2020 die Elternbeiträge für Kitas. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Die Landeshauptstadt Saarbrücken senkt ab 1. August 2020 die Elternbeiträge für Kitas. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa

Landeshauptstadt senkt Elternbeiträge für Kitas und Horte zum 1. August

Die Landeshauptstadt Saarbrücken senkt die Elternbeiträge für Kitas und Horte ab dem 1. August 2020 weiter. So verringern sich die Kosten für einen ganztägigen Kitaplatz für das erste Kind um 24 Euro auf monatlich 123 Euro. Ein ganztägiger Krippenplatz wird ab August elf Euro günstiger und beträgt noch 291 Euro im Monat.

Damit werden gesetzliche Vorgaben des Landes umgesetzt. Bereits im August des vergangenen Jahres waren die Elternbeiträge in einem ersten Schritt gesenkt worden.

„Geschwisterermäßigung bleibt bestehen“

Bei bereits bestehenden SEPA-Mandaten erfolge die Neubemessung laut Angaben der Landeshauptstadt automatisch. Eltern, die die Beiträge per Überweisung zahlen, werden um Anpassung der Beträge gebeten. Die bestehende „Geschwisterermäßigung“ wird fortgeführt: Eltern zahlen für das zweite Kind 75 Prozent, für das dritte 50 Prozent und für das vierte 25 Prozent des Elternbeitrags. Ab dem fünften Kind entfällt die Zahlung des Beitrages.

Elternbeiträge für städtische Kitas in Saarbrücken ab dem 1. August 2020


Hintergrund der Beitragssenkung

Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 werden die Beiträge nur noch an 17 statt an den bisherigen 21 Prozent der Personalkosten bemessen. Parallel zur Absenkung des Elternbeitrages für Kitas und Horte erhöht das Land seinen Förderanteil an den Personalkosten um vier Prozentpunkte, was aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes gegenfinanziert wird. In den kommenden beiden Jahren sollen die Beiträge weiter gesenkt werden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 28.05.2020