Landesschülervertretung Saar kritisiert Musterhygieneplan des Bildungsministeriums

In dem Musterhygieneplan des Ministeriums für Bildung und Kultur sieht die Landesschülervertretung des Saarlandes deutliche Kritikpunkte. Zudem wird unter anderem eine Maskenpflicht in den Klassensälen gefordert.
Die Landesschülervertretung Saar fordert etwa eine Maskenpflicht im Unterricht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bodo Schackow
Die Landesschülervertretung Saar fordert etwa eine Maskenpflicht im Unterricht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bodo Schackow
Die Landesschülervertretung Saar fordert etwa eine Maskenpflicht im Unterricht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bodo Schackow
Die Landesschülervertretung Saar fordert etwa eine Maskenpflicht im Unterricht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bodo Schackow

Die Landesschülervertretung des Saarlandes (LSV) hat sich nach eigenen Angaben über den Musterhygieneplan des Ministeriums für Bildung und Kultur (für die Wiederöffnung der Schulen) beraten. Das Ergebnis: einige Kritikpunkte sowie Forderungen.

Das wird kritisiert

„Deutliche Kritikpunkte sieht die Landesschülervertretung vor allem in den örtlichen Gegebenheiten in den Schulen“, heißt es in der Mitteilung der LSV. So sei etwa in Räumen mit Belüftungssystemen eine manuelle Lüftung „nicht oder nur schwierig möglich“.

Ebenso sei in der Praxis davon auszugehen, „dass die vom Robert-Koch-Institut prognostizierten fünf Prozent der Schulgemeinschaft, die sich nicht an die Maßnahmen halten, deutlich größer ist„, so die LSV. 

Das wird gefordert

Die Landesschülervertretung fordert zunächst eine Maskenpflicht im Unterricht – allerdings nicht während der Prüfungen. Darüber hinaus sollten laut LSV „frei verfügbarer Desinfektionsspender im Schulgebäude“ aufgestellt werden. Gefordert wird auch die Flächendesinfektion der Sanitäranlagen, der Türklinken und Tische. 

Abschließend heißt es in der Mitteilung: „Des Weiteren fordert die Landeschülervertretung, dass Schulen, in denen die Umsetzung der Hygienerichtlinien nicht möglich ist und Schulen, in denen die Umsetzung der Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend erfolgt, die Öffnung zu untersagen.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der LSV Saar, 03.05.2020