Nach Angriff auf Katze: Losheimerin darf weiter Tiere halten

Nach dem Angriff auf ihre Katze durch vier Hunde darf eine Frau aus Losheim weiter Tiere besitzen. Ein Tierhalteverbot steht derzeit nicht im Raum.
Ein Video zeigt den Angriff auf die Katze (Bildmitte). Screenshot: PETA/Vimeo
Ein Video zeigt den Angriff auf die Katze (Bildmitte). Screenshot: PETA/Vimeo

Eine Frau aus Losheim am See darf nach dem Angriff auf ihre Katze weiter Tiere halten. Eine Wegnahme des Vierbeiners oder ein Tierhalteverbot für die Besitzerin stünden zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Raum. Das teilte die Pressestelle des saarländischen Umweltministeriums, dem das Landesamt für Verbraucherschutz Saarland (LAV) unterstellt ist, am Dienstagabend (5. April 2022) auf SOL.DE-Anfrage mit.

PETA lädt Video von Vorfall hoch

Die Tierrechtsorganisation PETA hatte zuvor ein Video hochgeladen, auf dem die Attacke zu sehen ist. Darin ist zu erkennen, wie vier Hunde eine Katze in einem Garten beißen und an ihr zerren. Der Verein hatte am Dienstag ein Tierhalteverbot für die Frau gefordert, der die Katze und einer der Hunde gehören. Der Vorfall hatte sich Mitte Februar ereignet.

LAV kontrolliert vor Ort

Auf SOL.DE-Anfrage bestätigte das Umweltministerium, dass dem LAV der Angriff bekannt ist. Anfang März fand demnach eine Vor-Ort-Kontrolle in Losheim statt. Die an dem Vorfall beteiligten Tiere seien demnach im Besitz von zwei Personen. Der Frau gehöre die Katze und einer der Hunde, einem Nachbarn die anderen drei Hunde.

Katze in gutem Zustand

Bei der Kontrolle der beiden Tiere der Frau seien diese „von ungestörtem Allgemeinbefinden sowie gutem Ernährungs- und Pflegezustand“ gewesen, so Sprecherin Sabine Schorr. „Die Tiere sind sich vertraut. Sie sitzen einträchtig nebeneinander. Die Katze frisst.“

Vierbeiner offenbar nicht verletzt

Entgegen der Darstellung von PETA war die Katzenbesitzerin laut ihrer eigenen Aussage bei dem Vorfall nicht zugegen, sondern sei erst durch Rufe einer Nachbarin aufmerksam geworden. Sie habe daraufhin die Katze mit in die Wohnung genommen. Der Vierbeiner sei nicht verletzt gewesen. Zwar habe sich die Katze den Rest des Tages verzogen, habe aber später gefressen. Am nächsten Tag habe sich die Katze wieder normal verhalten, so das Umweltministerium über die Aussage der Frau.

Ausgang in Garten wird nur selten benutzt

Aus dem Wohnbereich der Katzenbesitzerin gebe es einen zusätzlichen Ausgang nach vorne. Die Katze würde nach Aussage der Halterin den hinteren Ausgang in den Garten normalerweise nicht benutzen, wenn die Hunde des Nachbarn im Garten seien.

Verwendete Quellen:
– Antwort des Umweltministeriums auf eine Presse-Anfrage von SOL.DE, 05.04.2022
– eigener Bericht