Notbremse: Diese Regeln gelten ab sofort im Saarpfalz-Kreis

Derzeit ist der Saarpfalz-Kreis der einzige Landkreis im Saarland, in dem die Corona-Notbremse noch nicht gezogen werden musste. Das ändert sich allerdings am Donnerstag (29. April 2021). Dann gibt es auch dort verschärfte Corona-Regeln.
Im Bild zu sehen: Homburg im Saarpfalz-Kreis. Foto: Wikimedia Commons/atreyu/CC3.0-Lizenz/Bild bearbeitet
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Saarpfalz-Kreis: Notbremse ab Donnerstag

Mit Stand vom Dienstag (27. April 2021) hat sich der Saarpfalz-Kreis anhand der vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Daten drei Tage in Folge über dem Inzidenz-Schwellenwert von 100 bewegt. Das bedeutet: Auch im Saarpfalz-Kreis tritt die bundesgesetzliche Notbremse mit den verschärften Corona-Schutzregeln in Kraft. Wie die Pressestelle des Kreises informierte, gelten die im Gesetz bundeseinheitlich festgeschriebenen Maßnahmen ab Donnerstag (29. April 2021).

Dazu sagte Landrat. Dr. Theophil Gallo (SPD): „Wenn wir nun als letzter Landkreis im Saarland die Notbremse ziehen müssen, so war dies nur eine Frage der Zeit„. Die Entwicklung der vergangenen Woche habe demnach „leider nichts anderes erwarten lassen“. Gallo wünsche sich, „dass alle Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit der Maßnahme akzeptieren, an einem Strang ziehen und sich an die verschärften Schutzregeln halten“.

Verschärfte Corona-Regeln

Mit Inkrafttreten der Notbremse greifen ab Donnerstag verschärfte Corona-Regeln im Saarpfalz-Kreis. Hier gibt es die Übersicht:

Ausgangssperre

Zwischen 22.00 und 05.00 Uhr dürfen sich die Menschen im Saarpfalz-Kreis nur noch draußen aufhalten, wenn sie dazu einen triftigen Grund haben. Laut Infektionsschutzgesetz gehören dazu etwa Notfälle oder berufliche Gründe. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr ist es erlaubt, sich draußen zu bewegen – jedoch nur alleine. Möglich sind beispielsweise Spaziergänge. Auch Joggen ist erlaubt.

Weniger Kontakte

Private Treffen sind nur noch mit einer Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Insgesamt dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen – zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gezählt.

Termin-Shopping

In Geschäften des täglichen Bedarfs (beispielsweise Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Banken und Tankstellen) ändert sich nichts. Die übrigen Läden dürfen hingegen nur noch Personen hereinlassen, die vorher einen Termin gebucht haben (Click and Meet) und einen negativen Corona-Test vorzeigen.

Außengastronomie

Mit Inkrafttreten der Notbremse muss im Saarpfalz-Kreis die Außengastronomie schließen. Liefern lassen und Abholen ist weiterhin möglich.

FFP2-Vorschrift

Ab Donnerstag müssen die Bürger:innen im Saarpfalz-Kreis FFP2-Masken im Friseursalon und bei anderen körperlichen Dienstleistungen tragen. Die verschärfte Maskenpflicht gilt ebenso im ÖPNV.

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Notbremse: Das sind die neuen Corona-Regeln [/legacy_code]

Sport

Kontaktloser Individualsport darf nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder – wenn sie in Außenbereichen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren.

Schulen

Die Schulen bleiben weiterhin im Wechselunterricht.

Wie lange gelten die Vorschriften?

Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, werden die Regeln gelockert. Sie können allerdings ebenso verschärft werden, sollte der Wert über 150 beziehungsweise 165 gehen.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– saarpfalz-kreis.de
– Verwendetes Foto: Wikimedia Commons/atreyu/CC3.0-Lizenz/Bild bearbeitet