Sparkasse Neunkirchen nicht Urheberin des Zettels für Obdachlose
Zettel an Sparkasse Neunkirchen sorgt für gewaltige Resonanz
Vor wenigen Tagen sorgte ein Beitrag über einen vermeintlichen Aufruf der Sparkasse Neunkirchen in den sozialen Netzwerken für viel Aufsehen. Darauf zu sehen ist ein Zettel an der Eingangstür, der Menschen ohne Obdach dazu einlädt, die Nächte in der kalten Jahreszeit in der Filiale zu verbringen. Auf dem Papier stand unter anderem geschrieben: „Wenn eine Bankfiliale sich dazu entscheidet, in den kalten Jahreszeiten ihre automatischen Türen nachts offenzulassen, dann können Sie davon ausgehen, dass es sie nicht stört, wenn Obdachlose hier Schutz vor der Kälte suchen“.
Der Beitrag in einer lokalen Neunkirchen-Gruppe bei Facebook fand eine breite Resonanz und wurde über 1.600 Mal geteilt und erhielt fast 3.000 Likes. In der Folge berichteten auch wir und sogar überregionale Portale wie beispielsweise „T-Online“ über den Aushang.
Sparkasse Neunkirchen nicht Urheberin des Zettels
Doch wie sich nun herausgestellt hat, ist die Sparkasse Neunkirchen nicht die Urheberin des Zettels. Trotz der enorm positiven PR teilte die Neunkircher Filiale gegenüber dem „SR“ mit, dass man nicht verantwortlich für den Aushang sei. Unser ursprünglicher Artikel sowie auch die entsprechenden Meldungen anderer Medien sind deshalb nicht zutreffend. Wir möchten das hiermit berichtigen. Unseren Ursprungsbericht, der am 29. Januar 2022 unter dem Titel „Dieser Zettel der Sparkasse Neunkirchen sorgt für riesiges Aufsehen im Saarland“ erschienen ist, werden wir deshalb mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
Sparkasse Neunkirchen lässt Türen nachts aber dennoch offen
Auch wenn der Aushang nicht von der Sparkasse Neunkirchen selbst stammt, lasse man jedoch nach „Abwägung sicherheitsrelevanter Aspekte“ derzeit nachts die Türen der Filiale offen, damit sich wohnungslose Menschen dort aufwärmen können. Das gelte auch für die meisten Filialen im Land, erklärte Bank gegenüber dem „SR“. In dem Bericht heißt es: „Grundsätzlich blieben die Bereiche der SB-Terminals auch in der Nacht geöffnet, sofern nicht Sicherheitsaspekte, wie der Schutz der Geldautomaten und der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Geldautomatensprengungen dagegen sprächen“.
Verwendete Quellen:
– Bericht des „SR“
– eigener Bericht