Landkreis Saarlouis knapp bei 200er-Inzidenz: Landrat Lauer spricht von „Unachtsamkeiten“

Mit einer 7-Tages-Inzidenz von 198,64 ist der Landkreis Saarlouis kurz davor, zum "Super-Hotspot" zu werden. Warum die Zahlen für den Landkreis so hoch ausfallen, erklärt sich Landrat Patrik Lauer (SPD) wie folgt:
Im Bild: die Saarlouiser Altstadt. Foto: Pixabay
Im Bild: die Saarlouiser Altstadt. Foto: Pixabay
Im Bild: die Saarlouiser Altstadt. Foto: Pixabay
Im Bild: die Saarlouiser Altstadt. Foto: Pixabay

Landkreis Saarlouis bald „Super-Hotspot“?

Aus den jüngsten Corona-Fallzahlen geht hervor, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Saarlouis derzeit bei 198,64 liegt. Insofern ist es nicht unwahrscheinlich, dass die 200er-Marke in Kürze überschritten wird. Damit wäre der Landkreis Saarlouis ein „Super-Hotspot“. Ist die Grenze drei Tage in Folge überschritten, würde die 15-Kilometer-Regelung greifen.

Update: Landkreis Saarlouis jetzt „Super-Hotspot“

Im Gespräch mit der „SZ“ nannte Landrat Patrik Lauer mögliche Gründe für die hohen Zahlen im Landkreis. In diesem Zusammenhang sprach er von Zusammenkünften während der Feiertage sowie „1.000 Nachlässigkeiten im Alltag“. Private Treffen sollen zu dem Anstieg beigetragen haben.

Weitere eigene Maßnahmen wolle der Landkreis vorerst nicht ergreifen, so Lauer zur „SZ“. Bei einem Wert von über 300 sehe sich der Landrat allerdings dazu veranlasst.

Weitere Details des Gesprächs sowie zur Lage im Landkreis Saarlouis gibt es auf saarbruecker-zeitung.de zum Nachlesen (Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch gegebenenfalls registrieren oder eine Bezahloption wählen).

15-Kilometer-Regelung

Eine neue Regelung ab Montag: In Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für länger als drei Tage gilt eine Einschränkung des Bewegungsradius um den Wohnort.

Für das Saarland wurde allerdings eine Abmilderung formuliert. Demnach gilt die 15-Kilometer-Grenze hierzulande lediglich für tagestouristische Reisen. Während also Ausflüge aus Vergnügungsgründen untersagt sind, soll es weiterhin möglich sein, etwa Angehörige, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen, zu besuchen.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Saarbrücker Zeitung