Kinder schwer sexuell missbraucht: Urteil gegen Saarwellinger Kita-Busfahrer ist da

Im Prozess wegen Missbrauchs von behinderten Kindern ist am heutigen Mittwoch (18. Dezember 2019) das Urteil gefallen. Der Beschuldigte H., ein Kita-Busfahrer, wurde des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen. Er muss für 12 Jahre ins Gefängnis.
Vor dem Landgericht in Saarbrücken ging heute der Missbrauchsprozess gegen einen 71-jährigen Saarwellinger zu Ende. Fotos: (Hintergrund) Oliver Dietze/dpa-Bildfunk | (Puppe) Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk
Vor dem Landgericht in Saarbrücken ging heute der Missbrauchsprozess gegen einen 71-jährigen Saarwellinger zu Ende. Fotos: (Hintergrund) Oliver Dietze/dpa-Bildfunk | (Puppe) Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk
Vor dem Landgericht in Saarbrücken ging heute der Missbrauchsprozess gegen einen 71-jährigen Saarwellinger zu Ende. Fotos: (Hintergrund) Oliver Dietze/dpa-Bildfunk | (Puppe) Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk
Vor dem Landgericht in Saarbrücken ging heute der Missbrauchsprozess gegen einen 71-jährigen Saarwellinger zu Ende. Fotos: (Hintergrund) Oliver Dietze/dpa-Bildfunk | (Puppe) Daniel Bockwoldt/dpa-Bildfunk

Vor etwa vier Wochen begann vor dem Saarbrücker Landgericht der Prozess gegen H., einen 71 Jahre alten Kita-Busfahrer aus Saarwellingen. Dem Angeklagten wurde sexueller Missbrauch von Kindern in nahezu 100 Fällen vorgeworfen. Am heutigen Mittwoch kam es zu einem Urteil.

Missbrauchsprozess in Saarbrücken: Gefängnisstrafe für Busfahrer

Bereits im Vorfeld hatte H. die schwerwiegenden Tatvorwürfe umfassend gestanden. Von ihm wohl selbst angefertigte Fotografien und Videoaufzeichnungen sollen die Taten dokumentiert haben. Darauf sei der nun Verurteilte zu sehen.

Das Landgericht sprach den Saarwellinger des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig. Somit muss der 71-Jährige nun für 12 Jahre ins Gefängnis. Anschließend ist eine Sicherungsverwahrung möglich. Das berichtet der SR.

Sexueller Missbrauch in dutzenden Fällen

Dem 71-Jährigen wurde zu Beginn des Prozesses dutzendfacher sexueller Missbrauch von insgesamt vier Kindern sowie Vergewaltigung in drei Fällen vorgeworfen. Außerdem ging es um die Herstellung kinderpornografischer Schriften.

Der Saarwellinger H. war bei einer Firma beschäftigt, die unter anderem mit einem Kleinbus Fahrdienste für einen integrativen Kindergarten anbot. So entstand letztlich der Kontakt zu den behinderten Kindern.

So fielen die Taten auf

Die Missbrauchstaten waren bekannt geworden, nachdem ein Elternteil misstrauisch geworden war. Nach dem Erwerb einer Kamera vom Angeklagten soll sich nach Auskunft einer Gerichtssprecherin im Speicher ein nicht gelöschtes Foto eines Kindes in zweifelhafter Pose befunden haben.

Aus Gründen des Opferschutzes wurde bei den Plädoyers die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Urteilsverkündung erfolgte öffentlich.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Saarländischer Rundfunk
– Deutsche Presse-Agentur