Lockerungen in St. Wendel und Merzig-Wadern: Diese Regeln gelten ab Donnerstag

Wegen Inzidenzwerten unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen kehren die Kreise St. Wendel und Merzig-Wadern ab Donnerstag zum Saarland-Modell zurück. Das bedeutet weitgehende Lockerungen. Diese Regeln gelten ab dann:

Wieder Saarland-Modell in Merzig-Wadern und St. Wendel

In den Landkreisen Merzig-Wadern und St. Wendel steht am Donnerstag (13. Mai 2021) die Rückkehr zum Saarland-Modell in der „Stufe gelb“ an. Dort wurden jeweils am heutigen Dienstag (11. Mai 2021) am fünften Werktag in Folge die kritischen Marken der Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 überschritten. Damit greifen nicht mehr die Regeln der Bundes-Notbremse.

„Im Landkreis St. Wendel tritt voraussichtlich am Donnerstag, 13. Mai, die Bundesnotbremse außer Kraft. Dies, da die Inzidenz […] im Kreisgebiet an fünf Werktagen hintereinander […] unter 100 lag. Gemäß Infektionsschutzgesetz wird die Bundes-Notbremse am übernächsten Tag, somit am Donnerstag, aufgehoben. Dann greift wieder das Saarland-Modell„, geht aus der Webseite des Landkreises St. Wendel hervor.

Auf Facebook teilte die Kreisstadt Merzig mit: „Da der Landkreis Merzig-Wadern fünf Werktage infolge einen Inzidenzwert unter 100 vorweisen konnte, gelten bei uns ab Donnerstag, 13.05.2021, bis auf Weiteres wieder die Regeln des Saarland-Modells.“

Was sich ab Donnerstag ändert

Das Inkrafttreten des Saarland-Modells in der „Stufe gelb“ (erweiterte Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche) bedeutet für die Menschen in den Landkreisen zahlreiche Lockerungen der aktuellen Corona-Regeln. Was sich ab Donnerstag ändert:

Mehr Kontakte

Treffen sind im Rahmen des Saarland-Modells mit maximal fünf Personen aus dem eigenen Haushalt sowie einem weiteren Haushalt möglich.

Keine Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben.

Handel

Terminbuchungen sind ab Donnerstag nicht mehr notwendig. Beim Einkauf in Geschäften, die als Schwerpunkt nicht Artikel des täglichen Bedarfs anbieten, wird im Rahmen des Saarland-Modells die Vorlage eines negativen Tests fällig.

Sport

Kontaktfreier Sport im Außenbereich wird ohne Test möglich sein. Im Innenbereich hingegen wird ein negativer Test verlangt.

Körpernahe Dienstleistungen

Das Saarland-Modell erlaubt wieder körpernahe Dienstleistungen – auch außerhalb medizinischer, pflegerischer oder therapeutischer Zwecke. Ebenso hier die Voraussetzung: ein negativer Test.

Kultur/Freizeit

Museen, Kinos, Galerien, Gedenkstätten, Theater und Konzerthäuser können wieder öffnen. Wer die Einrichtungen besuchen möchte, muss einen negativen Test vorlegen.

Gastronomie

Ab Donnerstag erlaubt das Saarland-Modell die Öffnung der Außengastronomie. Besuche sind möglich, wenn ein negativer Test vorgezeigt wird. Erlaubt sind pro Tisch maximal zehn Personen.

Schulen/Kitas

In den Schulen gilt ab Donnerstag bis auf Weiteres grundsätzlich Wechselunterricht. Für Kitas bedeutet das: eingeschränkter Regelbetrieb.

Welche Tests gültig sind

Die vorgelegten Tests müssen die RKI-Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus dürfen sie nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis ist durch die durchführende Stelle (etwa Testzentren, Schulen oder Apotheken) zu bescheinigen. Alternativ können Selbsttests unter Aufsicht auch vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Verwendete Quellen:
– RKI-Dashboard
– eigene Recherche
– eigene Berichte
– landkreis-st-wendel.de
– Kreisstadt Merzig auf Facebook