Millionen-Geldbuße gegen Dillinger Hütte verhängt

Das Bundeskartellamt hat Millionen-Bußgelder gegen die Dillinger Hütte und gegen Hochtief verhängt. Darum geht es:
Foto: dpa-Bildfunk
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Wegen verbotener Absprachen bei der Vergabe von Industriebau-Aufträgen hat das Bundeskartellamt millionenschwere Geldbußen gegen den Stahlkonzern Dillinger Hüttenwerke und den Baukonzern Hochtief verhängt. Insgesamt sollen die Unternehmen 12,5 Millionen Euro zahlen, berichtete die Behörde am Donnerstag (9. Juni 2o22) in Bonn.

Geldbuße gegen Dillinger Hütte rechtskräftig

Während die gegen die Dillinger Hütte verhängte Geldbuße inzwischen rechtskräftig ist, hat Hochtief gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Darüber werde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden, hieß es. In dem Verfahren ging es um Absprachen zwischen Anfang 2010 und März 2014.

Unternehmer traf Absprachen mit Dillinger und Hochtief

Laut Kartellamt hatte ein Industriebauunternehmer Absprachen mit Verantwortlichen der Dillinger Hütte und parallel dazu eine Absprache mit Verantwortlichen der Hochtief als seines Hauptwettbewerbers um diese Aufträge geschlossen. Der saarländische Bauunternehmer und zwei frühere Mitarbeiter der Dillinger Hütte hatten sich in diesem Zusammenhang bereits in einem Strafprozess vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten müssen. Dabei ging es um Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit.

Kartellamt: Fall ist Novum

„Der Fall ist für uns ein Novum, weil wir zum ersten Mal eine Absprache im Rahmen einer Auftragsvergabe aufgedeckt haben, an der sowohl Bieter als auch der Auftraggeber beteiligt waren“, erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Der Fall zeige, dass nicht nur Absprachen zwischen Bietern untereinander, sondern auch aufseiten des Auftraggebers mit hohen Bußgeldern geahndet würden. Bei der Ermittlung der Taten habe das Kartellamt eng mit den Strafverfolgungsbehörden im Saarland kooperiert.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur