Nach Missständen auf Hof in Saarwellingen: Keine Beanstandungen – dennoch Strafanzeige

Auf dem Hof mit Pferdehaltung in Saarwellingen, der im Dezember wegen Missständen bemängelt wurde, gibt es aktuell nichts zu beanstanden. Das haben Nachkontrollen ergeben. Dennoch müssen sich die Betreiber auf eine Strafanzeige einstellen.
Bei Nachkontrollen auf dem Hof in Saarwellingen wurde diesmal nichts beanstandet. Symbolfoto: Pixabay
Bei Nachkontrollen auf dem Hof in Saarwellingen wurde diesmal nichts beanstandet. Symbolfoto: Pixabay
Bei Nachkontrollen auf dem Hof in Saarwellingen wurde diesmal nichts beanstandet. Symbolfoto: Pixabay
Bei Nachkontrollen auf dem Hof in Saarwellingen wurde diesmal nichts beanstandet. Symbolfoto: Pixabay

Im Dezember stellten Einsatzkräfte der Polizei auf einem Hof in Saarwellingen nach eigenen Angaben „teils gravierende Missstände“ fest. Unter anderem wurden nicht ordnungsgemäß entsorgte Kadaver gesichtet. Nun kam es zu einer Nachkontrolle des Hofs.

Keine Beanstandungen

Laut der Polizeiinspektion Lebach wurde in der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres eine Nachkontrolle durchgeführt. Das Ergebnis: „Diesmal habe es keine Beanstandungen gegeben“. Offensichtlich hat der Verantwortliche bei der Haltung und Versorgung der Tiere nachgebessert, heißt es in der Mitteilung der Einsatzkräfte. Auch die Kadaver wurden mittlerweile der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.

Dennoch Strafverfahren

Aufgrund der Feststellungen im Dezember leitete die Polizei dennoch ein Strafverfahren ein. Und zwar wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, teilen die Beamten mit.

Die Polizei rät Pferdeliebhabern, die ein gesundes Pferd erwerben möchten, sich an renommierte Anlaufadressen zu wenden. Nur dort könne man jederzeit unangemeldet die Stallungen und den gesamten Tierbestand in Augenschein nehmen, ist der Pressemitteilung abschließend zu entnehmen.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Mitteilung der Polizeiinspektion Lebach, 17.01.2020