Saarländischer Flüchtlingsrat stellt Anzeige gegen Innenminister Bouillon

Der Saarländische Flüchtlingsrat hat eine Strafanzeige gegen Innenminister Klaus Bouillon und weitere Mitarbeiter des Ministeriums und des Landes gestellt. Der Grund: Der Weiterbetrieb des Lagers in Lebach verstoße gegen die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie - er sei fahrlässige Körperverletzung.
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel

Innenminister Bouillon (CDU), die Leiterin der Abteilung B im Innenministerium, Monika Zöllner, und der Leiter des Landesverwaltungsamtes, Christof Hofmann, seien für die Unterbringung der Geflüchteten und den Weiterbetrieb des Ankerzentrums in Lebach verantwortlich.

Unterbringung verstoße gegen Corona-Verordnung

Der Flüchtlingsrat wirft ihnen mehrere Verstöße vor. Zum einen sei der Grundsatz der Kontaktreduzierung nicht erfüllt, da die Unterbringung mit etwa 1.000 Geflüchteten eine Großveranstaltung sei. Weder die Reduzierung von Kontakten, noch das Einhalten des Sicherheitsabstandes könne gewährleistet werden.

Im Ankerzentrum lebten meist bis zu vier Menschen in einer kleinen Wohneinheit, kochten in Gemeinschaftsküchen und duschten in einem zentralen Bad. Zudem müssten die Flüchtlinge etwa für die Ausgabe von Lebensmitteln oder Taschengeld mehrmals die Woche Schlange stehen. Auch an den Waschmaschinen müsse man bis zu einer Stunde warten.

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung

Dem Innenminister und den weiteren Mitarbeitern wird zudem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. In Verbindung mit der Corona-Pandemie könne die fehlende Privatsphäre, das enge Zusammenleben, die restriktive Versorgung und Unterbringung sowie mangelhafte hygienische Zustände zu einer humanen Krise mitten im Saarland führen.

Wie Peter Nobert vom Vorstand des Flüchtlingsrates äußerte: „Das ideologisch motivierte Festhalten am Lager Lebach gefährdet in existenzieller Weise die Gesundheit der dort untergebrachten Flüchtlinge.“

Flüchtlingsrat fordert Unterbringung in Kommunen

Das saarländische Innenministerium und das Landesverwaltungsamt seien verpflichtet, eine Unterbringung zu gewährleisten, die der Verordnung zur Corona-Pandemie entspricht. Im Lager Lebach sei dies weder gegeben noch möglich. Der Flüchtlingsrat fordert daher, dass die Geflüchteten zügig in den Kommunen untergebracht werden. Auf ehrenamtlicher und kommunaler Ebene gebe es dort funktionierende Strukturen der Solidarität und Hilfe.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V., 7.5.2020
– Schreiben an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 5.5.2020