Lange Nacht der Industrie am 24. Oktober 2019
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Welche Branchen sind in der eigenen Region angesiedelt? Warum gilt die Industrie als Grundpfeiler unseres Wohlstands? Welche faszinierenden Produktionsprozesse verbergen sich hinter den Mauern moderner Werke und wo warten attraktive Job- und Ausbildungsplätze? Antworten auf diese Fragen sind bei den Menschen viel zu wenig sichtbar.
Das ändert die LANGE NACHT DER INDUSTRIE seit 2011 im Saarland. Regionale Mittelständler öffnen ihre Werktore ebenso wie bekannte Weltkonzerne. Hersteller von Produkten des täglichen Lebens begeistern die Besucher ebenso wie spezialisierte B2B-Zulieferbetriebe. Die 15 teilnehmenden Unternehmen zeigen auf Rundgängen und in Kurzvorträgen eindrucksvoll ihre Technologien, Arbeitsprozesse und Produkte. Außerdem präsentieren sie sich als wichtige Komponenten der Region und attraktive Arbeitgeber.
Interessierte ab 14 Jahren (bei einigen Touren ab 16 oder 18 Jahren) können sich online für einen der begehrten Plätze anmelden und bis zu drei Wunschtouren auswählen. Die Plätze werden aufgrund der großen Nachfrage verlost, erst nach einer E-Mail-Bestätigung ist man wirklich dabei. Die ausgelosten Teilnehmer haben damit die Gelegenheit, zwei Unternehmen an einem Abend hautnah kennenzulernen. Die Bus-Touren beginnen um 16.45 Uhr, parallel von zwei zentralen Startplätzen in Saarbrücken und Saarlouis aus. Um ca. 22.30 Uhr sind die Busse wieder dort. Die Veranstaltung ist für die Teilnehmer kostenfrei.
Die LANGE NACHT DER INDUSTRIE ist bundesweit zur Erfolgsgeschichte geworden
Das Veranstaltungskonzept wurde seit 2008 von Hamburg aus in viele weitere deutsche Städte und Regionen exportiert.
Die Idee zu den ersten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland hatte Frank Horch. Der damalige Präses der Handelskammer Hamburg und Wirtschaftssenator der Hansestadt hatte sich zum Ziel gesetzt, die Industriebetriebe der Metropolregion bekannter zu machen. Hidden Champions, so sein Plan, sollten aus der Verborgenheit geholt und veraltete Vorstellungen von grauen Industrieanlagen mit rauchenden Schloten abgebaut werden.
Einmalige Chance für die Unternehmen
Als mächtiger Wirtschafts- und Wachstumsmotor wirkt die Industrie nicht nur als Arbeitgeber. Sie prägt maßgeblich die infrastrukturellen und kulturellen Strukturen einer Region, sie bietet Chancen und Entwicklungspotenzial für jeden einzelnen. Zu viele spannende Geschichten waren noch unerzählt – das sollte sich ändern. Jürgen Henke, Geschäftsführender Gesellschafter der veranstaltenden Agentur prima events gmbh, beschreibt den Erfolg des von Wirtschaft und Bundesregierung ausgezeichneten Konzepts: „In der LANGEN NACHT DER INDUSTRIE haben Unternehmen die Chance, sich als attraktive Arbeitgeber und Ausbilder zu präsentieren. Für die Mehrzahl der Unternehmen wird das immer wichtiger. Fachkräftemangel und demografischer Wandel machen sich in fast allen Regionen stark bemerkbar.“
Die Idee macht Schule
Besonders bei Schulklassen steht die LANGE NACHT DER INDUSTRIE hoch im Kurs. Schüler einer Klasse verteilen sich auf die verschiedenen Touren und tauschen ihre Erfahrungen und Eindrücke am nächsten Tag im Unterricht aus. Um diese Gruppen bestmöglich zu unterstützen, wurde ein Tool entwickelt, mit dem die Schüler einer Klasse auf mehrere Touren verteilt werden können. Sie können sich gemeinsam anmelden und so die Vielfalt der deutschen Industrie an nur einem Abend erleben.
Zur Recherche und Nachbereitung des Erlebten bieten die Unterlagen der Agentur, die auf der Website zur Verfügung stehen, eine wunderbare Möglichkeit, die LANGE NACHT DER INDUSTRIE in den Unterricht zu integrieren. Gemeinsam besprochen, sind Erlebnisse wie diese für die Schüler eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Entscheidung für die zukünftige Berufslaufbahn. „So etwas kann eine Klasse oder ein Universitätskursus sonst nur mit sehr viel Aufwand selbst organisieren“, erklärt Jürgen Henke. „Bei uns ist alles vorbereitet, Teilnahme und Busshuttles sind kostenlos.“
ANMELDUNG BIS 5 PERSONEN
1. ACCOUNT ANLEGEN Registrieren Sie sich mit Namen und E-Mail-Adresse. Dann steht Ihnen die Welt der Industrie offen: mit einem eigenen Merkzettel für Ihre Vorauswahl, dem exklusiven Newsletter- Zugang und der Möglichkeit, sich für eine Tour anzumelden. Ihr Profil ergänzen Sie mit Ihren Kontaktdaten, einer Altersangabe, ggf. der Ausweisnummer oder Schuhgröße sowie mit Ihren max. vier Begleitpersonen.
2. TOURENAUSWAHL (MERKLISTE) Auf der Seite der „Region Saarland“ finden Sie interessante Infos zu allen teilnehmenden Unternehmen und zu deren Programm. An der Nummer im Bild erkennen Sie, welche Unternehmen zu einer Tour zusammengefasst sind. Markieren Sie Ihre Wunschtour und zwei weitere als Alternativen. Das erhöht Ihre Chance, eines der begehrten Tickets zu bekommen.
3. AUSLOSUNG Die Tickets werden rund drei Wochen vor der Veranstaltung fair verlost. Die Glücklichen bekommen ihr Ticket per E-Mail zugeschickt. Wer nicht dabei war, wird möglichst einer anderen Tour zugeordnet.
GRUPPENANMELDUNG Wenn Sie als größere Gruppe, ganze Klasse oder Kurs teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Organisationsteam, damit wir Ihre Teilnahme individuell organisieren können. Auf der Website finden Sie eine Kurzanleitung mit wichtigen Stichpunkten (Organisation, Gruppenaufteilung, Datenschutz): www.langenachtderindustrie.de/ so-funktionierts
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Verlosung: Karten für Vincent Weiss zu gewinnen!
Beantworte die Fragen zu den saarländischen Unternehmen und gewinne mit etwas Glück 1×2 Karten für das Konzert von Vincent Weiss in Trier am 28. November!
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber“ genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 04.09.2019, 14.00 Uhr, bis zum 24.10.2019, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Ausfüllen des Gewinnspielformulars auf SOL.DE notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben: 1×2 Gästeliste-Plätze für das Konzert von Vincent Weiss in der Arena Trier. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Abwicklung an die Firma Poppconcerts weitergegeben werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.