Lauterbach will Quarantäne für bestimmte Berufsgruppen verkürzen

Da sich die Omikron-Variante des Coronavirus aktuell explosionsartig verbreitet, stehen weitere Maßnahmen zur Debatte. Unter anderem sind strengere Kontaktbeschränkungen möglich. Die Quarantänezeit könnte sich allerdings verkürzen.
Karl Lauterbach will unter anderem für Krankenhaus-Beschäftigte die Quarantäne verkürzen. Foto: Hannibal Hanschke/dpa-Bildfunk
Karl Lauterbach will unter anderem für Krankenhaus-Beschäftigte die Quarantäne verkürzen. Foto: Hannibal Hanschke/dpa-Bildfunk

Die Bundesregierung schätzt, dass Omikron schon in wenigen Tagen die vorherrschende Corona-Variante in Deutschland ist. Mit Blick auf die Bund-Länder-Schalte am Freitag (7. Januar 2021) kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach Vorschläge für schärfere Kontaktbeschränkungen an. Zudem plädiert der SPD-Politiker für eine kürzere Quarantäne.

Omikron weniger lang ansteckend

„Studien zeigen, dass die Generationszeit – also auch die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist – bei Omikron viel kürzer ist“, so Lauterbach.  „Wir können also bis zu einem gewissen Grad die Quarantänezeit verkürzen, ohne ins Risiko zu gehen“, meint der Gesundheitsminister. Das soll verhindern, dass wichtige Versorgungsbereiche unter massiven Ausfällen von Beschäftigten leiden. Darunter fallen insbesondere Krankenhäuser, Altenpflege, Polizei, Feuerwehr sowie die Wasser- und Stromversorgung. Hier seien neue Quarantäne- und Isolationsregeln nötig – aber auch Schulen und Reisen sollen bedacht werden.

Freitesten für bestimmte Berufe schon nach fünf Tagen

Demnach sollen sich Kontaktpersonen und Infizierte nach sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten können. Das berichtet der Spiegel. Dazu soll ein PCR-Test oder ein „hochwertiger“ Antigen-Schnelltests genügen. Andernfalls endet die Isolierung nach zehn Tagen. Sonderregelungen soll es für die genannte kritische Infrastruktur geben. Dort Beschäftigte können sich bei Kontakt mit Infizierten bereits nach fünf Tagen mit einem Test aus der Quarantäne befreien. Auch Kinder in Schulen oder Kitas, die als Kontaktpersonen gemeldet wurden, können sich dann nach fünf Tagen freitesten.

Ausnahmen auch für „frisch Geimpfte“

Die Ausnahmen sollen darüber hinaus auch für „Frisch Geimpfte“ gelten. Dazu zählen Geboosterte sieben Tage nach der dritten Impfung und Doppelt-Geimpfte, deren zweite Spritze weniger als zwei Monate zurückliegt. Entfallen sollen dagegen die Sonderregelungen für die Omikron-Variante.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Spiegel