Lehrerin klagt vor Oberverwaltungsgericht gegen „mittelbare Impfpflicht“ im Saarland

Eine Lehrerin hat vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlands einen Normenkontrollantrag gegen die Corona-Verordnung im Saarland gestellt. Zudem verfolgt sie ihr Anliegen im Eilrechtsschutz. Die Frau führt sich durch eine "mittelbare Impfpflicht" vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und dadurch in ihren Grundrechten verletzt.
Eine Lehrerin aus dem Saarland will sich vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die aktuelle Corona-Verordnung wehren. Symbolfoto: picture alliance / Oliver Dietze/dpa | Oliver Dietze
Eine Lehrerin aus dem Saarland will sich vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die aktuelle Corona-Verordnung wehren. Symbolfoto: picture alliance / Oliver Dietze/dpa | Oliver Dietze

Normenkontrollantrag gegen saarländische Corona-Verordnung

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind am heutigen Donnerstagmorgen (9. Dezember 2021) ein Normenkontroll- und ein Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung der saarländischen Landesregierung in der Fassung vom 1. Dezember 2021 eingegangen. Das teilte die Pressestelle des Gerichts am Mittag mit.

Lehrerin zieht wegen „mittelbarer Impfpflicht“ vor Oberverwaltungsgericht

Antragstellerin ist demnach eine Lehrerin, die sich entschieden habe, sich nicht gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Durch die Verschärfung der Corona-Regeln im Saarland und der damit verbundenen Einführung der 2G-Regelung in vielen Lebensbereichen fühle sich die Antragstellerin vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen. Sie macht geltend, dass die durch die statuierte „mittelbare Impfpflicht“ in ihren Grundrechten verletzt werde.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 09.12.2021