Lehrkräfte an Saar-Gymnasien werden nicht früher geimpft

Lehrer:innen an Gymnasien müssen weiter auf ihre Corona-Impfung warten. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes lehnte einen Antrag eines Gymnasiallehrers ab.
Lehrkräfte an Gymnasien müssen noch weiter auf ihre Corona-Impfung warten. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Lehrkräfte an Gymnasien müssen noch weiter auf ihre Corona-Impfung warten. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Lehrkräfte an Gymnasien müssen noch weiter auf ihre Corona-Impfung warten. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Lehrkräfte an Gymnasien müssen noch weiter auf ihre Corona-Impfung warten. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Lehrkräfte an Gymnasien im Saarland werden nicht früher gegen das Coronavirus geimpft. Das hat das Verwaltungsgericht am heutigen Montag (29. März 2021) entschieden.

Gymnasiallehrer stellte Antrag

Ein Gymnasiallehrer hatte geklagt und gefordert, ebenso wie Grundschullehrkräfte mit der Gruppe der Personen mit hoher Priorität gegen das Virus geimpft zu werden. Er sah Gymnasiallehrkräfte gegenüber Grundschullehrkräften ungleich behandelt. Auch sagte er, Gymnasiallehrkräfte hätten ein höheres Infektionsrisiko.

Gericht: Junge Kinder brauchen mehr Nähe und Zuwendung

Die Verwaltungsrichter:innen lehnten den Antrag ab. „Nach allgemeiner Lebenserfahrung sei nachvollziehbar, dass Grundschulkinder im Vergleich zu Schülern einer weiterführenden Schule zuweilen mehr Zuwendung und Nähe benötigten“, teilte das Gericht mit. Dementsprechend gebe es auch in Grundschulen Schwierigkeiten, die Abstandsregeln umzusetzen.

Früherziehung hat besondere Wichtigkeit

Zudem sei dem Erziehungs- und Bildungsbereich für kleinere Kinder eine besondere, erhöhte Wichtigkeit beizumessen. „In der Vorschulerziehung und im Grundschulbereich würden die Grundlagen für alle im späteren Schulleben erforderlichen Kompetenzen gelegt. Unterbrechungen dieser früheren Erziehungsleistungen könnten weitreichende Folgen für die darauf aufbauende spätere Ausbildung und auf die Chancengleichheit aller Kinder haben“. Ein Ausfall des strukturierten Lernens im Präsenzunterricht könne bei Grundschüler:innen noch schwieriger durch Fernangebote aufgefangen werden dürfen als bei größeren Schüler:innen.

Grundschulschließungen wirken sich auf Eltern aus

Kinder im Grundschulalter bedürften zudem tagsüber in größerem Umfang einer Betreuung als ältere, sodass sich eine Schließung der Grundschulen insbesondere auch auf den Berufsalltag der betroffenen Eltern besonders stark auswirken könne.

Lehrer:innen haben nur geringes Infektionsrisiko

Laut Gericht entstehen dem antragstellenden Lehrer auch keine „schweren und unzumutbaren“ Nachteile, wenn er auf seinen regulär vorgesehen Termin wartet. Insbesondere sei er keinem hohen Ansteckungsrisiko unterworfen. Laut Ständiger Impfkommission unterlägen Erzieher:innen und Lehrer:innen bei Einhaltung der Hygieneregeln nämlich nur einem geringen Infektionsrisiko. Das Ansteckungsrisiko des Antragsstellers sei also nicht gravierender als das vieler anderer Personen, die am Arbeitsplatz ebenfalls den Kontakt mit oft auch vielen anderen Menschen nicht vermeiden können.

Die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht richten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, 29.03.2021