LUA: Verkaufsverbot von Feuerwerk im Saarland eingehalten

Nach Angaben des saarländischen Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist das Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern im Saarland konsequent beachtet worden. Dies hätten stichprobenartige Kontrollen ergeben.
Die Betriebe im Saarland haben das Feuerwerk-Verkaufsverbot im Saarland konsequent eingehalten. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich
Die Betriebe im Saarland haben das Feuerwerk-Verkaufsverbot im Saarland konsequent eingehalten. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich
Die Betriebe im Saarland haben das Feuerwerk-Verkaufsverbot im Saarland konsequent eingehalten. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich
Die Betriebe im Saarland haben das Feuerwerk-Verkaufsverbot im Saarland konsequent eingehalten. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

Betriebe im Saarland halten Feuerwerk-Verkaufsverbot ein

Das Verkaufsverbot von Feuerwerk im Saarland wird nach einer Untersuchung des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) beachtet. Bei stichprobenartigen Kontrollen in 15 Betrieben habe es keine Mängel gegeben, teilte die Behörde am Mittwoch in Saarbrücken mit. „Alle Betriebe hielten sich an die Verkaufsbeschränkung für Pyrotechnik“.

Verkaufsverbot soll unnötige Verletzungen in Corona-Krise verhindern

„Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen nicht zusätzlich mit Notfällen durch unsachgemäßen Gebrauch von Böllern und Raketen zu belasten“, sagte Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD). Wer dennoch mit Restbeständen aus dem Vorjahr oder mit Einkäufen aus anderen Ländern nicht auf ein privates Silvesterfeuerwerk verzichten könne, solle mit allergrößter Sorgfalt Rücksicht nehmen auf das Personal in Krankenhäusern, bei Rettungsdiensten aber auch bei Feuerwehr und Polizei.

Mängel bei Lagerung der Pyrotechnik

Bei 34 Betrieben kontrollierte das LUA auch die Lagerung von Feuerwerk aus früheren Lieferungen. Bei einem Drittel der Lagerstätten wurden insgesamt 20 Mängel beanstandet. Dabei ging es vor allem um nicht aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen und fehlende Unterweisungen des Personals. In zwei Lagerstätten waren die pyrotechnischen Gegenstände neben entzündlichem Material gelagert.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur