Lückenhaft und fahrlässig: Gaststätten-Gewerkschaft kritisiert Öffnungspläne

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten im Saarland kritisiert die Öffnungspläne der Regierung im Rahmen des "Saarland-Modells". Diese seien ohne Abstimmung erarbeitet worden und hätten einen entscheidenden Fehler.
Die NGG Saarland kritisiert die fehlende Testpflicht für Gastro-Beschäftigte im Saarland-Modell. Symbolfoto: Rober Solsona/dpa-Bildfunk
Die NGG Saarland kritisiert die fehlende Testpflicht für Gastro-Beschäftigte im Saarland-Modell. Symbolfoto: Rober Solsona/dpa-Bildfunk
Die NGG Saarland kritisiert die fehlende Testpflicht für Gastro-Beschäftigte im Saarland-Modell. Symbolfoto: Rober Solsona/dpa-Bildfunk
Die NGG Saarland kritisiert die fehlende Testpflicht für Gastro-Beschäftigte im Saarland-Modell. Symbolfoto: Rober Solsona/dpa-Bildfunk

Das Wirtschaftsministerium im Saarland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hätten das Öffnungskonzept alleine erarbeitet – ohne Mitbestimmung von Betreiber:innen oder Gewerkschaft. Das berichtet die NGG auf Facebook. „Erst in der letzten Woche haben wir hiervon erfahren“, heißt es.

Öffnungspläne haben entscheidende Lücke

Das Konzept im Rahmen des Saarland-Modells, das am Dienstag (6. April) starten soll, habe eine wesentliche Lücke: Die Testpflicht für Beschäftigte. „Den Fokus alleine auf die Gäste zu legen, halten wir für fahrlässig„, so die NGG. Die Landesregierung und insbesondere das Wirtschaftsministerium trage eine hohe Verantwortung für die Gastro-Mitarbeiter:innen.

NGG kritisiert Nichtbeteiligung der Arbeitnehmer:innen

Das niedrige Kurzarbeitergeld habe die finanzielle Situation dieser nicht verbessert. „Als NGG im Saarland werden wir nach Ostern im Regionsvorstand darüber diskutieren, wie wir mit der erneuten Nichtbeteiligung der Arbeitnehmerseite umgehen“, so die Gewerkschaft.

Gastronomie darf Außenbereiche ab Dienstag öffnen

Ab dem 6. April können Gaststätten im Saarland die Außenbereiche wieder öffnen. Voraussetzungen sind die Gewährleistung von Kontaktnachverfolgung und vorherige Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen (höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten) geht das auch ohne Test. Darüber hinaus sind maximal 10 Personen pro Tisch erlaubt, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der NGG auf Facebook