Im Großherzogtum Luxemburg gelten eine Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen jetzt bis zum Jahresende. Die Abgeordnetenkammer beschloss am Dienstag (22. September 2020) eine entsprechende Verlängerung der bisher geltenden Regeln mit einigen Änderungen.
Quarantäne wird verkürzt
Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss nun künftig nur noch zehn statt bisher 14 Tage daheim isoliert bleiben. Die Quarantäne für Personen, die mit einem Infizierten Kontakt hatten, bleibt bei sieben Tagen. Ein Test wird jetzt sechs (statt bisher fünf) Tage nach dem letzten Kontakt mit dem oder der Infizierten gemacht.
Fluggäste müssen Angaben machen
Das Gesetz sieht auch vor, dass auf dem Flughafen Luxemburg eintreffende Fluggäste auf einem Formular Angaben über ihren Flug, den Sitzplatz und die Kontaktadresse zu machen haben. Diese Daten sollen nach zwei Wochen gelöscht werden. Auch die bisherigen Verhaltensregeln gelten bis zum Ende des Jahres 2020: So darf ein privater Haushalt von vier Personen maximal zehn weitere Personen einladen.
Maskentragen ist weiter Pflicht
Das Tragen einer Alltagsmaske ist in allen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstößen drohen bis zu 500 Euro Bußgeld, für Unternehmen liegt das Bußgeld bei 8000 Euro. Luxemburg hat jüngst wieder mit steigenden Zahlen bei Neuinfektionen zu kämpfen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur