Mallorca-Party im Saarbrücker E-Werk endet im Garderoben-Chaos: Das sind jetzt eure Rechte

Samstagnacht (13. Januar 2018) kam es im Saarbrücker E-Werk zu einem Großeinsatz. Chaos an der Garderobe. Viele Gäste mussten ohne Mäntel und Jacken weg. Das sind eure Rechte, wenn etwas weggekommen ist.
Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
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Wie die Polizei im Saarland per Twitter mitteilte, kam es während der Mallorca-Party im E-Werk Saarbrücken zunächst zu längeren Warteschlangen an der Garderobe.

Probleme an der Garderobe
Mitarbeiter hatten wohl 200 Jacken mit den gleichen Nummern (also doppelt) gekennzeichnet. Das beschreibt zumindest der Veranstalter, die Merziger Firma Eventful Deutschland UG, auf Facebook. Das Chaos sei schließlich perfekt gewesen, als, laut dem Orga-Team, drei Gäste über die Absperrung zur Garderobe gestiegen seien, Mitarbeiter bedrängt hätten – und dann wohl auch noch weitere Garderobenständer umschmissen.

Vor Ort versuchte die Polizei die Situation zunächst gemeinsam mit dem Veranstalter zu regeln. Allerdings bestand keine Möglichkeit mehr, die Garderobe noch am selben Abend unter Kontrolle zu bringen – und die Jacken wieder korrekt zuzuordnen.

Vorzeitiges Party-Aus
Daraufhin wurde beschlossen, die Garderobe komplett zu schließen – und ebenso alle Gäste vor die Tür zu setzen. Das Unangenehme daran: Viele der Besucher standen dann nur im T-Shirt oder im Kleid draußen. Und auch die Inhalte der Jacken, wie Haustürschlüssel oder Geldbeutel, blieben im verschlossenen E-Werk.

Auch einer der Künstler, Lorenz Büffel, hat sich mittlerweile auf Facebook zu dem Vorfall geäußert. Dabei kritisiert er den Einsatz der saarländischen Polizei.

Falls ihr eure Abendgarderobe nicht mehr bekommen habt: Das E-Werk hat heute (14. Januar 2018) geöffnet, ihr könnt also mit euren Marken vorbeifahren und nach eurer Jacke fragen. Laut Veranstalter wurde die Garderobe letzte Nacht vollständig sortiert.

So sieht die Rechtslage aus
Oft sieht man Schilder wie „Für Garderobe keine Haftung“. Solche Hinweise sind rechtlich unwirksam, wenn der Veranstalter einen eigenen Bereich für die Kleidungsstücke bereitstellt und die Gäste somit keine direkte Sicht auf ihre Kleidungsstücke haben – die Haftungsbeschränkung trifft allenfalls auf die typische Kneipengarderobe zu.

Verteilt der Veranstalter Garderobenmärkchen (wie im Fall der Saarbrücker Party gescheken), kommt regelmäßig ein „Verwahrungsvertrag“ zustande (auch wenn nicht dafür bezahlt werden muss). Darauf weist die Seite recht-gehabt.de hin. Kommt etwas weg, haftet der Veranstalter, so recht-gehabt.de, und zwar „nicht nur für das Kleidungsstück (Jacke, Mantel), sondern ebenso für den Inhalt (Wertgegenstände etc.)“.

Sollte euer Kleidungsstück nicht dabei sein, könnt ihr euch hier melden: [email protected].

Wie sieht es mit dem vorzeitigen Abbruch aus?

Als das Chaos im E-Werk nicht mehr in den Griff zu bekommen war, hat das Eventful-Team schließlich alle Gäste vor die Tür in die bittere Kälte setzen lassen – viele ohne Jacken und Mäntel. Die Verbraucher-Zentrale erklärt ganz grundsätzlich zu Veranstaltungsabbrüchen:

„Nach unserer Auffassung steht Ihnen durchaus ein teilweiser Erstattungsanspruch des Ticketpreises zu. Denn: Mit dem Ticketkauf haben Sie einen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen. Findet das Festival nicht vollständig statt, muss auch nicht voll gezahlt werden.“


Die nächste Mallorca-Party haben die Veranstalter der Merziger Firma Eventful Deutschland UG für den 28. Juli auf den Saarbrücker Saarterrassen vorgesehen. Gute Nachricht: Bei sommerlichen Temperaturen dürfte die Garderobe dann weniger Probleme machen.