Maskenpflicht an Schulen im Saarland könnte am Montag zurückkehren
Schon ab dem kommenden Montag (22. November 2021) könnte an den Schulen im Saarland wieder die Maskenpflicht greifen. Der Ministerrat hat über die aktuelle Corona-Entwicklung und das weitere Vorgehen beraten. „Die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske in der Schule werden wir bei der anstehenden Überarbeitung der Corona-Verordnung in eine allgemeine Maskenpflicht in den Schulen überführen“, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot. Die Verordnung tritt in der kommenden Woche in Kraft.
Masken im ganzen Schulgebäude – auch im Unterricht
Das Ministerium empfiehlt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im ganzen Gebäude – auch im Unterricht oder der Betreuung. Das gelte auch für Sport- und Musikstunden. Im Freien könne man auf die Masken verzichten. Zudem könnten Lehrkräfte während Lüftungsphasen Tragepausen für alle einlegen. Der Sportunterricht solle – wenn möglich – im Freien ohne Masken stattfinden. Sonst sollten weniger belastende Übungen auf dem Plan stehen. Die Masken will das Ministerium zur Verfügung stellen. Weiterhin gilt an Schulen die 3G-Regel. Auch Geimpfte oder Genesene sollten sich dabei an den Testungen beteiligen, da auch sie ansteckend sein können.
Zahl der Infektionen und Quarantänen vervielfacht
An Schulen gebe es immer mehr Corona-Fälle und damit Quarantäne-Anordnungen. Dadurch drohten akut „Schulschließungen von innen“, da die Gesundheitsämter angesichts der hohen Zahlen überlastet seien. Während am 5. November noch 96 Schüler:innen und neun Lehrkräfte infiziert, sowie 124 Schüler:innen und zehn Lehrkräfte in Quarantäne waren, haben sich die Zahlen inzwischen vervielfacht. So wurden am 15. November 386 infizierte Schüler:innen und 32 infizierte Lehrkräfte gemeldet. 882 Schüler:innen und 44 Lehrkräfte waren in Quarantäne.
Schulveranstaltungen sollen online stattfinden oder ausfallen
Angesichts dieser Entwicklung sollen zudem schulische Veranstaltungen wieder online stattfinden oder – wenn nicht unbedingt nötig – ausfallen. Bei Präsenzveranstaltungen, die nicht mehr abgesagt werden können, müssten verstärkte Infektionsschutzbedingungen gelten. Bei externer Beteiligung solle 2G und Maskenpflicht greifen. Im Außenbereich sei die Voraussetzung 3G. Masken sind dann nicht nötig.
Schulfahrten mit Übernachtung sind zwar nicht untersagt, die Durchführung sollte jedoch in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten neu erwogen werden. Eintägige Unterrichtsgänge, Wanderungen oder der Besuch von kulturellen Veranstaltungen sind weiterhin möglich, ebenso Schülerbetriebspraktika. Das MBK habe die Schulen sowie die Personal- und Interessenvertretungen entsprechend informiert.
Ministerium appelliert, sich aus Solidarität impfen zu lassen
„Auch im Saarland sind leider vor allem zu viele Erwachsene noch nicht geimpft. Das hat nun auch negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen im Land und die Beschäftigten an unseren Schulen. Die große Solidarität, die Kinder und Jugendliche in dieser Krise den Erwachsenen gegenüber seit mehr als anderthalb Jahren zeigen, wird ganz offenbar nicht erwidert„, meint Ministerin Christine Streichert-Clivot. Sie empfehle daher nochmals eindringlich allen berechtigten Bürger:innen die Corona-Impfung.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Bildungsministeriums
– Deutsche Presseagentur