Messer-Attacke auf Studenten in Burbach: Urteil gegen Angreifer (24) steht fest

Der Prozess um eine Messerattacke an einer Bushaltestelle in Saarbrücken-Burbach ist am heutigen Montag (14. Dezember 2020) mit einem Urteil zu Ende gegangen. Den 24-jährigen Angreifer erwartet demnach eine mehrjährige Haftstrafe.
Der Angeklagte (ganz rechts im Bild) wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: BeckerBredel (Aufnahme vom Prozessauftakt im November)
Der Angeklagte (ganz rechts im Bild) wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: BeckerBredel (Aufnahme vom Prozessauftakt im November)
Der Angeklagte (ganz rechts im Bild) wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: BeckerBredel (Aufnahme vom Prozessauftakt im November)
Der Angeklagte (ganz rechts im Bild) wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: BeckerBredel (Aufnahme vom Prozessauftakt im November)

Urteil wegen versuchten Mordes

Wegen versuchten Mordes ist ein 24-Jähriger am heutigen Montag am Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das berichtet „Bild“ Saarland. Außerdem ordnete die Kammer die Einweisung des 24-Jährigen in eine Entziehungsanstalt an.

Nach Angaben des Medienberichts war die Generalstaatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der Täter aus niederen Beweggründen und Heimtücke gehandelt hatte. Die Anklage ging zudem von verminderter Schuldfähigkeit aus, da der 24-Jährige bei der Tat unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben soll.

Laut „Bild“ gestand der Mann vor Gericht, sein Opfer angegriffen und geschlagen zu haben. Die Absicht, den Studenten mit einem Messer töten zu wollen, bestritt er allerdings. „Es tut mir leid, dass ich dich ins Gesicht geschlagen habe und dir mit dem Messer Angst gemacht habe“, seien seine letzten Worte vor Gericht gewesen.

Die Vorwürfe: Attacke mit Messer

Der 24 Jahre alte Angeklagte soll im Juni 2020 sein Opfer, einen Studenten aus dem afrikanischen Gabun, attackiert und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben.

Mit den Worten „Du bist schwarz, du sollst sterben“ sei der Deutsche im Juni an der Bushaltestelle auf sein Opfer zugegangen, habe dem 26-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Mehrfach soll der Angeklagte die Worte wiederholt und versucht haben, dem Studenten mit einem Messer an Hals und Oberkörper tödliche Verletzungen zuzufügen. Dem Angegriffenen gelang es, den Stichen auszuweichen.

Statement des Angreifers

Der Angeklagte konsumiert nach eigener Aussage regelmäßig Amphetamine und Crystal Meth. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass er den Geschädigten tatsächlich „ohne Vorwarnung und ohne erkennbaren Grund“ geschlagen und sinngemäß auch die vorgeworfenen Äußerungen gemacht habe. Dabei sei sein Gegenüber hingefallen. Aus Angst, dass sich dieser körperlich wehren könnte, habe er sein Messer genommen – allerdings nicht, um ihn zu verletzen, sondern um ihn einzuschüchtern.

Die Anklage hatte sechs Jahre Haft gefordert, der Verteidiger hatte keinen Tötungsvorsatz gesehen und daher nur eine Geldstrafe wegen Körperverletzung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Warum wir die Nationalitäten der Beteiligten nennen

Normalerweise nennen wir in der Berichterstattung über Straftaten keine Nationalitäten der beteiligten Personen, damit es nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens kommt. Hierbei halten wir uns an den Pressekodex, der Redaktionen empfiehlt, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung der Nationalität ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt. Da wir es in diesem Fall mit einem Angriff zu tun haben, der mutmaßlich rassistisch motiviert war, nennen wir die Nationalitäten des Opfers und des Tatverdächtigen.

Verwendete Quellen:
– Bild Saarland
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte
Pressekodex: Praxis-Leitsätze Richtlinie 12.1 (PDF)