Milliarden-Entlastung für Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen wird gesenkt

Die Bundesregierung hat sich auf eine Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie geeinigt. Ab dem 1. Juli gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent. CSU-Chef Söder will aber keine Garantie geben, dass Restaurants ab dann wieder geöffnet haben werden.
Ab dem 1. Juli gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozenzt. Foto: Pixabay
Ab dem 1. Juli gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozenzt. Foto: Pixabay
Ab dem 1. Juli gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozenzt. Foto: Pixabay
Ab dem 1. Juli gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozenzt. Foto: Pixabay

Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss der Bundesregierung von Mittwochabend (22. April 2020) ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

Für alle Speisen 7 Prozent Mehrwertsteuer

Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.

Steuer-Entlastung von vier Milliarden Euro

CSU-Chef Markus Söder sagte, er hätte sich eine längere Dauer für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie gewünscht. „Es war ein dickes Brett zu bohren und es gab einige harte Brocken“, sagte er. Gleichwohl sei er nach dem Verlauf der Verhandlungen zufrieden. „Wir waren der festen Überzeugung von Anfang, dass die Mehrwertsteuer der richtige Weg ist, weil es ein Anreizsystem ist, weil es ein Durchstart-System ist.“ In Summe bedeute die Steuersenkung eine Entlastung von vier Milliarden Euro.

Söder: Keine Garantie für Öffnung ab Juli

Söder warnte zugleich davor, den festgelegten Zeitpunkt der Steuersenkung ab Juli mit einer Garantie gleichzusetzen, dass ab dann die Gastronomie wieder geöffnet werden könne. Entscheidend sei, wie sich die Infektionszahlen bis dahin entwickelten.

Der Juli sei aber der Bereich, bei dem die Bundesländer in jedem Fall genug Zeit zur Vorbereitung hätten, „damit ein gastronomisches Arbeiten in breiter Form möglich ist“. Für den Mai seien dagegen noch keine verlässlichen Aussagen möglich.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur