Söder fordert Abschaffung des SR als eigenständige Sendeanstalt

Bei einer Tagung der CSU-Landtagsfraktion hat sich Markus Söder für eine Zusammenlegung des "SR" mit dem "SWR" ausgesprochen. Ebenfalls befürwortet der Ministerpräsident Bayerns die Abschaffung vieler Hörfunkprogramme. Das sind die weiteren, von ihm geforderten Reformpunkte:
Hier zu sehen: Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. Foto: Daniel Vogl/dpa-Bildfunk
Hier zu sehen: Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. Foto: Daniel Vogl/dpa-Bildfunk

Saarländischer Rundfunk soll in den SWR aufgenommen werden

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat in der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eine Reduzierung sowohl der Zahl der Sendeanstalten als auch der Zahl der Programme vorgeschlagen. Unter anderem könne der Saarländische Rundfunk („SR“) in den Südwestrundfunk („SWR“) und Radio Bremen in den Norddeutschen Rundfunk („NDR“) aufgenommen werden. „Wir glauben, dass diese beiden kleinen Sender integrierbar sind“, sagte Söder am Mittwoch (17. Januar 2024) bei der Klausurtagung der bayerischen CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz bei Bad Staffelstein.

Vorschläge dieser Art hatte es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gegeben, sie waren aber unter anderem am Widerstand aus den betroffenen Bundesländern gescheitert.

SR als Vorbild für andere Sendeanstalten

Die SPD-geführte saarländische Landesregierung kritisierte Söders Vorschlag. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte Staatssekretär Thorsten Bischoff, der für Medienpolitik zuständig ist, mit, die Landesregierung stehe „klar zur Eigenständigkeit des ‚SR'“. Bischoff betonte: „Und wir haben unsere Hausaufgaben längst gemacht, die Herr Söder noch vor sich hat: Wir haben durch eine Reform des Mediengesetzes eine Gehaltsobergrenze für Intendant und Direktoren eingeführt, moderne Leitungsstrukturen geschaffen und die Gremien verschlankt.“ Effizienz und Effektivität von Sendeanstalten seien keine Frage der Größe oder des Sendegebiets. „Bei der Anzahl der Kooperationen mit anderen Sendern oder den niedrigen Produktionskosten pro Sendeminute können sich andere ein Vorbild an der Kostenstruktur des ‚SR‘ nehmen“, hieß es weiter.

Weitere Reformpunkte von Söder

Der bayerische Ministerpräsident schlug bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitere Punkte vor. Mindestens 20 Sender sollten eingespart werden, sagte er. Konkret schlug er vor, wenigstens 14 der derzeit 72 öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme könnten wegfallen. Ferner tritt er für eine deutliche Reduzierung der Zahl der Spartenkanäle im Fernsehen ein. So stelle sich etwa die Frage, ob „3sat“ und „Arte“ zu einem internationalen Gemeinschaftsprojekt ausgebaut werden könnten oder ob „Tagesschau24“ und andere Infokanäle miteinander verknüpft werden könnten. Einzelne Beiträge würden zum Teil auf mehreren Programmen ausgestrahlt.

Mehr Informationsanteil statt Unterhaltung

Insgesamt wolle er mehr Information und weniger Unterhaltung. „Wir würden gerne einen Informationsanteil von 60 Prozent festschreiben“, sagte Söder. Dafür könne die eine oder andere Quizsendung wegfallen, die der CSU-Politiker nicht für den Kernauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender hält. Ziel sei es, die Kernaufgaben zu erhalten, aber „Unnötiges“ zu entschlacken.

Söder ist gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühren

Er sprach sich in diesem Zusammenhang auch für eine Halbierung der Zahl der Klangkörper aus – dazu zählen unter anderem Rundfunkorchester und Big Bands. Zudem schlug er vor, die Gehälter für das Führungspersonal der Sendeanstalten an die Spitzengehälter des öffentlichen Dienstes anzugleichen und die Verwaltungskosten insgesamt um zehn Prozent zu senken. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühren für die Bürger:innen lehnt Söder ab.

CDU teilt Söders Ansichten punktuell

Vor Söder hatte bereits der CDU-Bundesvorstand seine Vorschläge für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt gemacht. Darin wird eine Gebührenerhöhung nicht grundsätzlich abgelehnt, sollte sie dringend notwendig sein. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) soll voraussichtlich im Februar eine Gebührenhöhe ab dem Jahr 2025 vorschlagen. Im Gespräch ist der Vorschlag einer Erhöhung um 58 Cent pro Monat auf 18,94 Euro. Auch die CDU sprach sich für die Zusammenlegung von Sparten- und Themensendern aus.

Verwendete Quelle:
– Deutsche Presse-Agentur