Millionenklage des Saar-Landessportverbands von Gericht abgewiesen

Das Landgericht Saarbrücken hat eine Millionenklage des Landessportverbands für das Saarland (LSVS) gegen seine früheren Wirtschaftsprüfer abgewiesen. Darum geht es in dem Fall:
Geklagt hatte der LSVS. Foto: BeckerBredel
Geklagt hatte der LSVS. Foto: BeckerBredel

LSVS-Millionenklage abgewiesen

Eine Millionenklage des Landessportverbands für das Saarland (LSVS) gegen seine früheren Wirtschaftsprüfer hat jetzt das Saarbrücker Landgericht abgewiesen. Dabei sei es um eine Zahlung von mehr als zehn Millionen Euro gegangen, teilte das Gericht am heutigen Montag (21. Februar 2022) mit.

Der Verband habe geltend gemacht, dass die Wirtschaftsprüfer, die zwischen 2009 und 2016 die Jahresabschlussprüfungen übernommen hatten, ihre vertraglichen Pflichten verletzt hätten. Dadurch sei dem Verband ein Millionenschaden entstanden. Der Verband habe aber nicht hinreichend dargelegt, wie die Prüfer ihre Arbeit so hätte gestalten können, dass sie die vom Verband selbst eingeräumten Manipulationen hätten erkennen können, so das Gericht. Es sei nicht ersichtlich, inwieweit durch das Handeln der Wirtschaftsprüfer ein Schaden entstanden sein könne.

Gericht: unternehmerisches Fehlverhalten

Die Kammer sah den maßgeblichen Grund für die Schadensentstehung vielmehr in einem – vom Kläger selbst zugestandenen – unternehmerischen Fehlerverhalten. Gegen die Entscheidung kann Berufung vor dem Saarländischen Oberlandesgericht eingelegt werden.

Hintergrund

Der frühere LSVS-Präsident und Ex-Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) war Anfang März 2019 vom Landgericht Saarbrücken wegen Untreue in fünf Fällen und Vorteilsgewährung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte