Missbrauchs-Verdacht an Homburger Uni-Klinik: Klage von Klinikleiter abgewiesen

Ein Mediziner hat sich an oberster Stelle über die inhaltliche Erweiterung eines U-Ausschusses zu Missbrauchs-Verdachtsfällen an der Uniklinik Homburg beschwert. Ohne Erfolg. Von den Richtern gibt es trotzdem einen wichtigen Fingerzeig für den Ausschuss.
Geklagt hatte ein früherer Klinikleiter der Kinder-und Jugendpsychiatrie. Foto: BeckerBredel
Geklagt hatte ein früherer Klinikleiter der Kinder-und Jugendpsychiatrie. Foto: BeckerBredel
Geklagt hatte ein früherer Klinikleiter der Kinder-und Jugendpsychiatrie. Foto: BeckerBredel
Geklagt hatte ein früherer Klinikleiter der Kinder-und Jugendpsychiatrie. Foto: BeckerBredel

Der Untersuchungsausschuss des saarländischen Landtags zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch am Uniklinikum in Homburg kann seine Arbeit fortsetzen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wies am Dienstag (21. Januar 2020) eine Beschwerde des früheren Klinikleiters Dr. Alexander von Gontard gegen die Erweiterung des Auftrags des U-Ausschusses als „unbegründet“ ab.

Der Landtag müsse aber das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten sicherstellen, gaben die Richter mit auf den Weg. Der Ausschuss kommt an diesem Donnerstag zu seiner nächsten Sitzung im Saar-Landtag zusammen.

U-Ausschuss muss Daten schützen

Die Auftragserweiterung im Ausschuss sei nicht verfassungswidrig, teilte der Gerichtshof mit. Es sei sogar „verpflichtend“, dass „Strukturen und Organisation des Universitätsklinikums auf einen sachlich und rechtlichen korrekten Umgang mit Hinweisen auf einen Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ überprüft würden.

Bei der Aufklärungsarbeit müsse der U-Ausschuss aber „durch geeignete Schutzvorkehrungen“ verhindern, dass personenbezogene Informationen und Daten, „an denen kein überwiegendes Allgemeininteresse besteht, einem weiteren Personenkreis zur Kenntnis gelangen“. Dazu zählten neben möglichen Verantwortlichen auch betroffene Kinder, deren private oder intime Daten nicht offenbart werden dürften.

Warum Klinikleiter geklagt hat

Warum hatte der Mediziner geklagt? Zum einen sah von Gontard sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für alle möglichen Missbrauchsfälle im Uni-Klinikum seit 2003, teilte der Verfassungsgerichtshof mit. Zum anderen ging es um sein Grundrecht auf Datenschutz, das er ebenfalls verletzt sah. Beides sah der Verfassungsgerichtshof nicht gegeben.

Der Kläger leitete die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zunächst hatte sich der U-Ausschuss auf den Umgang des Klinikleiters mit möglichen Missbrauchsfällen in seiner Klinik beschränkt. Nach dem Bekanntwerden von Missbrauchs-Verdachtsfällen in der HNO-Klinik wurde der Untersuchungsauftrag des Landtagsgremiums im Dezember 2019 auf diese Fälle ausgedehnt. Neben dem klagenden Klinikleiter wurde auch der Direktor der HNO-Klinik zum Betroffenen erklärt, hieß es.

Hintergrund ist der im vergangenen Sommer bekanntgewordene Missbrauchsverdacht gegen einen 2016 gestorbenen Assistenzarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg. Er soll von 2010 bis 2014 mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Im Herbst wurden dann zudem zurückliegende Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch an der HNO-Klinik am Uniklinikum bekannt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur