Missbrauchs-Verdacht an Homburger Uni-Klinik: Klinikleiter klagt

Ein Klinikleiter des Universitätsklinikums des Saarlandes hat gegen die Erweiterung des Landtag-Untersuchungsausschusses bezüglich Verdachtsfällen von Missbrauch am Uni-Klinikum in Homburg Beschwerde eingelegt.
Foto: Becker & Bredel
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Mit einer Verfassungsbeschwerde wendet sich ein Klinikleiter des Universitätsklinikums des Saarlandes gegen die Erweiterung des Landtag-Untersuchungsausschusses zu Verdachtsfällen von Missbrauch am Uni-Klinikum in Homburg.

Er sehe unter anderem sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für alle möglichen Missbrauchsfälle im Uni-Klinikum seit 2003, teilte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit. Die Beschwerde wird am heutigen Dienstag (21. Januar 2020) verhandelt.

Verdacht gegen Assistenzarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Hintergrund ist der im vergangenen Sommer bekannt gewordene Missbrauchsverdacht gegen einen 2016 gestorbenen Assistenzarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg. Er soll von 2010 bis 2014 mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Im Herbst wurden dann zudem zurückliegende Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch an der HNO-Klinik bekannt.

Untersuchungsauftrag ausgedehnt

Der Kläger leitet die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zunächst hatte sich der U-Ausschuss auf den Umgang des Klinikleiters mit möglichen Missbrauchsfällen in seiner Klinik beschränkt. Nach dem Bekanntwerden von Missbrauchs-Verdachtsfällen in der HNO-Klinik am Uni-Klinikum wurde der Untersuchungsauftrag des Landtagsgremiums im Dezember 2019 auf diese Fälle ausgedehnt. Neben dem klagenden Klinikleiter wurde auch der Direktor der HNO-Klinik zum Betroffenen erklärt, hieß es.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur