Mutmaßliche Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: Inexio-Gründer Zimmer kritisiert Staatsanwaltschaft harsch
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Saar-Unternehmer David Zimmer
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt aktuell gegen 44 Millionäre und deren Berater aus ganz Deutschland. Diese sollen Steuern in einer Höhe von rund 500 Millionen Euro hinterzogen haben. Die Ermittlungen richten sich auch gegen den saarländischen Unternehmer David Zimmer. Dem Inexio-Gründer wird vorgeworfen, durch illegale Steuertricks einen „niedrigen Millionenbetrag“ an den Steuerbehörden vorbeigeschleust zu haben. Ende September wurde daher bereits eine Hausdurchsuchung bei dem Merziger Unternehmer durchgeführt.
Zimmer wehrt sich gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung
Zimmer selbst wehrt sich entschieden gegen die Vorwürfe der Steuerhinterziehung. Bereits am vergangenen Freitag erklärte er im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme, dass er „völlig legal Gewinne mit Verlusten verrechnet“ habe. Er beteuerte zudem, dass er alle Vorgänge gegenüber dem Finanzamt komplett transparent dargelegt habe und mit den Ermittlungsbehörden kooperieren wolle. Dass er deren Vorgehen allerdings für „unangemessen und unverständlich“ erachtet, erklärte der saarländische Unternehmer bereits am Freitag.
Zimmer will Beschwerde gegen Ermittlungen einlegen
Nun geht Zimmer sogar noch einen Schritt weiter. Wie der „SR“ am heutigen Montag berichtete, will er nun zusammen mit seinem Anwalt Richard Beyer Beschwerde gegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einlegen. Verteidiger Beyer lässt dabei kein gutes Haar an der Münchner Staatsanwaltschaft.
Harsche Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft: Dilettantismus und wahrheitswidriges Agieren
So spricht Beyer von „steuerrechtlichem Dilettantismus“. Man habe dem zuständigen Finanzamt schließlich alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese habe die Staatsanwaltschaft offenbar aber nicht gelesen, so der Anwalt. Beyer wirft der Staatsanwaltschaft sogar vor, bewusst wahrheitswidrig agiert zu haben, um sich einen Durchsuchungsbeschluss zu erschleichen. Man werde sich gegen diese unlauteren Mittel nun auf allen Ebenen wehren. Ein strafbares Handeln seitens Zimmer läge jedenfalls nicht vor. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft versäumt, die Sach- und Rechtslage umfassend zu prüfen.
Staatsanwaltschaft München möchte sich nicht äußern
Die Staatsanwaltschaft München I wollte sich zu den laufenden Ermittlungen nicht weiter äußern. Die Behauptung, dass die Ermittler:innen wahrheitswidrig agiert hätten, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erschleichen, wies die Staatsanwaltschaft aber entschieden zurück.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Bericht des „SR“
– eigener Bericht