Nach Gerichtsentscheidung: Diese Regeln im Saarland gelten ab sofort

Nach wochenlanger Ausgangsbeschränkung und Stillstand gibt es im Saarland Lockerungen. Ab sofort ist das Verlassen der Wohnung wieder grundsätzlich erlaubt. Museen, Zoos, Friseure öffnen am Montag.
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat die Ausgangsbeschränkungen teilweise gekippt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat die Ausgangsbeschränkungen teilweise gekippt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat die Ausgangsbeschränkungen teilweise gekippt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat die Ausgangsbeschränkungen teilweise gekippt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk

Die im Zuge der Corona-Pandemie verordneten Ausgangsbeschränkungen im Saarland werden nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes sofort gelockert. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, entschied der Verfassungsgerichtshof am Dienstag (28. April 2020).

Ab sofort Treffen in Familien erlaubt

Das heißt: Begegnungen in Familien mit Verwandten in gerader Linie (Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel) und das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und der Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.

Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die Ausgangsbeschränkung solle vom 4. Mai an gelockert werden. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte am Abend jedoch, der Beschluss der Verfassungsrichter gelte bereits ab sofort. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, er wisse sich „in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung“, die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.

Saarländer hatte Eilantrag gestellt

Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf einen Eilantrag eines Saarländers. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.

Mehr als einen Monat Ausgangsbeschränkung

Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehörten der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen der Landesregierung seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland nahe der Grenze zu Frankreich „geboten“ gewesen (Beschluss vom 28. April 2020 – Lv 7/20), hieß es vom Gericht.

Zoos und Friseure sollen wieder öffnen

Für den 4. Mai sind Lockerungen geplant, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter positiv entwickele: „Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht, wieder zu öffnen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein“, sagt Hans. Unter anderem hat das Bistum Trier dazu bereits ein Schutzkonzept vorlegt.

Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte, die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie würden wirken. „Auch die seit Montag geltende Maskenpflicht wird gut angenommen, das hilft allen.“ Dennoch werde man noch „länger Abstand halten“ und „Kontakte einschränken müssen“. Weitere Schritte zur Lockerung sollten „im Geleitzug mit anderen Bundesländern“ besprochen werden.

Merkel bespricht sich mit Ministerpräsidenten

Am 30. April schalten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Beratungen über weitere Änderungen der bisherigen Regelungen zusammen. Rehlinger warb dafür, dass bei Öffnungen im Einzelhandel grundsätzlich „als Kriterium die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsregeln und Abstandsregeln wichtiger sein sollte als die Größe der Verkaufsfläche.“ Seit Montag durften Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern wieder öffnen.

Hans betonte: „Es ist ein schmaler Grat, die berechtigten Interessen der Wirtschaft und die Gesundheit der Menschen gegeneinander abzuwägen.“ Es sei daher klug, „weiterhin in kleinen Schritten vorzugehen und alles zu tun, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern.“

So sollen Gottesdienste ablaufen

„Schritt für Schritt“ will auch das Bistum Trier bei der geplanten Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten vorgehen, über die am 30. April entschieden werden soll. Sollte es grünes Licht geben, könnten die ersten Sonntagsgottesdienste mit Gläubigen in der Kirche bereits am 3. Mai gefeiert werden, teilte das Bistum Trier mit. Laut Konzept müssen sich Gläubige vorher zur Messe anmelden und Schutzmasken tragen.

Grundsätzlich müsse in den Gotteshäusern in Rheinland-Pfalz ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, im Saarland zwei Meter. Chor oder Orchester seien nicht erlaubt, das Weihwasserbecken bleibe leer und bei der Austeilung der Kommunion gelten strenge Hygienevorgaben. Das Bistum Trier zählt knapp 1,4 Millionen Katholiken in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur