Nach Polizistenmord bot er Unterschlupf an: Saarländer (37) wegen Hassposts, Körperverletzung und mehr verurteilt

Ein 37-Jähriger aus Neunkirchen ist am heutigen Dienstag (14. Juni 2022) zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund waren unter anderem polizeifeindliche Hassposts im Internet, aber auch Körperverletzung.
Nach dem Polizistenmord in Kusel hatte der 37-Jährige aus Neunkirchen den Tätern Unterschlupf angeboten. Symbolfotos: Harald Tittel & Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Nach dem Polizistenmord in Kusel hatte der 37-Jährige aus Neunkirchen den Tätern Unterschlupf angeboten. Symbolfotos: Harald Tittel & Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Über 530 Strafverfahren wegen Hassposts im Internet wurden seit den tödlichen Schüssen auf eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel eingeleitet. Mit einem dieser Fälle hat sich heute das Amtsgericht Saarbrücken befasst.

Zwei Jahre Haft für 37-Jährigen aus Neunkirchen

Zwei Jahre Haft ohne Bewährung – so lautet das Urteil des Amtsgerichtes gegen einen 37-Jährigen aus Neunkirchen. Er stand nicht nur wegen seiner Hassposts auf Facebook, sondern auch wegen Waffenbesitz und Körperverletzung vor Gericht. So habe der Neunkircher etwa seine damals schwangere Lebensgefährtin mehrfach geschlagen und ihr in den Unterleib geboxt. Der Mann habe bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Mitte Februar hatte die Polizei ihn festgenommen.

Facebook-User bot den Tätern von Kusel Unterschlupf an

Die schnelle Anklage der Staatsanwaltschaft sollte dabei auch zur Abschreckung dienen und zeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Schon vor den Morden an den beiden Beamt:innen war der Verurteilte mit polizeifeindlichen Kommentaren im Netz aufgefallen. So schrieb er etwa unter einen Artikel über Todesdrohungen gegen Polizist:innen: „Nicht drohen, hinfahren, auflauern und machen„. Am Tattag bot er den flüchtigen Tätern auf Facebook einen Unterschlupf an. „Das waren zwei von vielen. Jeder kommt dran“, kommentierte er.

Während der Verlesung dieser Zeilen habe der Angeklagte süffisant gelächelt. Die Richterin nannte diese Reaktion in ihrem Urteil „erschreckend“. Sie kam mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Weder Anklage noch Verteidigung wollen Rechtsmittel einlegen.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk