Nach Polizistenmord bot er Unterschlupf an: Saarländer (37) wegen Hassposts, Körperverletzung und mehr verurteilt
Über 530 Strafverfahren wegen Hassposts im Internet wurden seit den tödlichen Schüssen auf eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel eingeleitet. Mit einem dieser Fälle hat sich heute das Amtsgericht Saarbrücken befasst.
Zwei Jahre Haft für 37-Jährigen aus Neunkirchen
Zwei Jahre Haft ohne Bewährung – so lautet das Urteil des Amtsgerichtes gegen einen 37-Jährigen aus Neunkirchen. Er stand nicht nur wegen seiner Hassposts auf Facebook, sondern auch wegen Waffenbesitz und Körperverletzung vor Gericht. So habe der Neunkircher etwa seine damals schwangere Lebensgefährtin mehrfach geschlagen und ihr in den Unterleib geboxt. Der Mann habe bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Mitte Februar hatte die Polizei ihn festgenommen.
Facebook-User bot den Tätern von Kusel Unterschlupf an
Die schnelle Anklage der Staatsanwaltschaft sollte dabei auch zur Abschreckung dienen und zeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Schon vor den Morden an den beiden Beamt:innen war der Verurteilte mit polizeifeindlichen Kommentaren im Netz aufgefallen. So schrieb er etwa unter einen Artikel über Todesdrohungen gegen Polizist:innen: „Nicht drohen, hinfahren, auflauern und machen„. Am Tattag bot er den flüchtigen Tätern auf Facebook einen Unterschlupf an. „Das waren zwei von vielen. Jeder kommt dran“, kommentierte er.
Während der Verlesung dieser Zeilen habe der Angeklagte süffisant gelächelt. Die Richterin nannte diese Reaktion in ihrem Urteil „erschreckend“. Sie kam mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Weder Anklage noch Verteidigung wollen Rechtsmittel einlegen.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk