Nach „Shopping-Duell“ mit Zweibrücken: Bald Verbot für verkaufsoffene Feiertage im Saarland

Künftig sollen im Saarland an Feiertagen keine Geschäfte mehr öffnen dürfen. Den passenden Gesetzentwurf dazu hat das Landesparlament bereits gebilligt.
Symbolfoto: BeckerBredel
Symbolfoto: BeckerBredel
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Dem Saarland steht ein Verbot für verkaufsoffene Feiertage bevor. Am Mittwoch (18. September 2019) hieß das Landesparlament den Gesetzentwurf in erster Lesung gut. Demnach dürfen Geschäfte in Zukunft „höchstens vier Sonntage“ geöffnet sein. Wenn sie nicht auf einen Feiertag fallen. Bisher sah das – immer noch geltende – Gesetz eine Öffnung an jährlich „höchstens vier Sonn-und Feiertagen“ vor.

In der Begründung zum Gesetzentwurf hieß es: Die Feiertage sollten „generell von der Ladenöffnungsmöglichkeit ausgeschlossen werden“. Denn Feiertage würden nicht dem Konsum, sondern der Besinnung dienen. Insbesondere im Saarland, mit mehr als 10.000 Vereinen, sei das sehr wichtig.

Anlass für den Beschluss war das „Shopping-Duell“ zwischen Homburg (Saarland) und Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) am Feiertag Mariä Himmelfahrt. Mit einem verkaufsoffenen Feiertag reagierten die Geschäftsleute in Homburg darauf, dass an diesem Tag viele Saarländer zum Einkaufen über die Landesgrenze fahren.

Verwendete Quellen:
• dpa