Nach Tod (84) eines Heimbewohners in Saarbrücken: Heimleiterin muss 3.600 Euro zahlen
Ein 84-Jähriger wurde im Frühjahr 2017 leblos unter der Dusche seines Einzelzimmers gefunden; seine Haut zeigte starke Verbrennungen auf. Der mutmaßliche Grund: Die Dusche verfügte zu jenem Zeitpunkt wohl über keinen funktionierenden „Verbrühschutz“.
Aufgrund des Vorfalls nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Leiterin des Heims auf. Zu Beginn wurde noch wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt, später lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung. Darüber berichtet der „Saarländische Rundfunk“ (SR).
Nun kam die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis: Der Tod des Mannes kann „nicht zweifelsfrei auf die erlittenen Verbrühungen“ zurückgeführt werden. Daher wurde gegen die Leiterin der Einrichtung eine Geldauflage in Höhe von 3.600 Euro ausgesprochen, so „SR“. Diese hatte sie selbst – im „Tausch“ gegen die Einstellung des Verfahrens – beantragt.
Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk