Nach Tod von Polizistin Charlotte Braun: Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Fast acht Monate nach dem tödlichen Verkehrsunfall der 22-jährigen Polizistin Charlotte Braun, erhebt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizeibeamten, der das Polizeiauto während des Unfalls steuerte. Ihm wird vorgeworfen, den Tod der jungen Polizistin "vorhersehbar und vermeidbar" verursacht zu haben.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.
Die Polizistin Charlotte B. starb bei einem Unfall in Saarbrücken-Güdingen. Fotos: Gewerkschaft der Polizei | BeckerBredel.

Nach Tod von Charlotte Braun: Fahrer angeklagt

Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am heutigen Dienstag (01. Oktober 2019) mitteilte, erhebt sie rund acht Monate nach dem tödlichen Verkehrsunfall der 22-jährigen Polizistin Charlotte Braun Anklage gegen deren 34-jährigen Kollegen, der das Unfallfahrzeug steuerte. Laut Staatsanwaltschaft werde der 34-jährige Fahrer des Einsatzfahrzeugs nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil ihm vorgeworfen werde, den Tod der jungen Polizistin „vorhersehbar und vermeidbar“ verursacht zu haben.

Die beiden Polizisten waren im Februar dieses Jahres zusammen mit einem zweiten Einsatzwagen zu einem Zeugen unterwegs, der einen betrunkenen Mann gemeldet hatte. Bei der Einsatzfahrt kam es zu einem schweren Unfall, bei dem die 22-jährige Polizistin ihr Leben ließ.

Das wird dem damaligen Fahrer vorgeworfen

Im Einzelnen wird dem 34-jährigen Polizeibeamten vorgeworfen, dass er beim Heranfahren an einen gut sichtbaren Verkehrskreisel in einer Tempo-50-Zone auf 152 km/h beschleunigt habe. Bei der zu spät eingeleiteten Gefahrenbremsung habe der Streifenwagen den Kreisel überfahren und sei gegen ein Verkehrsschild sowie zwei Laternenmasten geprallt.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken habe der 34-jährige Angeklagte den vorgeworfenen Sachverhalt vollumfänglich gestanden.

Weitere Informationen zum damaligen Unfallgutachten findet ihr hier: „Nach Tod von Polizistin Charlotte Braun: Streifenwagen war mit 152 km/h unterwegs“.

Verwendete Quellen:
• Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 01.10.2019