Neue Corona-Regeln im Saarland ab Montag: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Ab Montag (19. April 2021) tritt im Saarland eine erneut leicht veränderte Corona-Verordnung in Kraft. Wir haben die wichtigsten Regeländerungen in einer Übersicht für euch zusammengefasst.
Der saarländische Ministerrat hat die Corona-Verordnung an einigen Stellen mit kleineren Änderungen versehen. Symbolfoto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerrat hat die Corona-Verordnung an einigen Stellen mit kleineren Änderungen versehen. Symbolfoto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerrat hat die Corona-Verordnung an einigen Stellen mit kleineren Änderungen versehen. Symbolfoto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerrat hat die Corona-Verordnung an einigen Stellen mit kleineren Änderungen versehen. Symbolfoto: BeckerBredel

Saarland mit leichten Regel-Verschärfungen ab Montag

Auch wenn die Corona-Ampel im Saarland vorerst auf der Stufe „Gelb“ bleibt, hat der saarländische Ministerrat am beschlossen, dass die Corona-Verordnung nicht nur verlängert, sondern an einigen Stellen nochmal verschärft werden soll.

Es bleibt damit zwar bei den grundsätzlichen Öffnungen im Saarland. Aufgrund des gesteigerten Infektionsgeschehens soll es aber einer Ausweitung des Testangebots und der Testpflichtpflichten kommen. Zudem sollen ein paar weitere Regeln verschärft werden und Kontrollmaßnahmen durch die Vollzugspolizei ausgeweitet werden.

Die wichtigsten Regeländerungen im Überblick

Der saarländische Ministerrat hat folgende kleine Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen, die wir in einem Überblick für euch zusammengefasst haben:

Ausweitung der Maskenpflicht

Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards in allen Bereichen, in denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand.

Verschärfte Testpflicht

Keine Ausnahmen mehr bei der Testpflicht in der Außengastronomie, Theater und Konzerten – Alle Personen müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.

Kontrollmaßnahmen werden ausgeweitet

Die saarlandweiten Kontrollmaßnahmen der Vollzugspolizei sollen deutlich ausgeweitet werden.

Testpflichten an Schulen

Vorbereitung einer Testpflicht an den Grund- und Förderschulen und freiwilliges Testangebot an den Kindertageseinrichtungen.

Appell an saarländische Bevölkerung

Die saarländische Landesregierung richtete zudem einen Appell an die Bevölkerung: „Die Landesregierung appelliert an die Bevölkerung, die derzeitigen Maßnahmen weiter konsequent einzuhalten und wo immer möglich, im privaten und beruflichen Umfeld, die Kontakte weiter zu reduzieren. Zudem bittet die Landesregierung von dem großen und bundesweit einmaligen Testangebot, mit über 400 kostenlosen Testmöglichkeiten im gesamten Saarland, Gebrauch zu machen. Dies gilt auch für Bereiche, bei denen derzeit keine verpflichtende Testpflicht vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei privaten Treffen in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Kontakte auf einen möglichst gleichen Personenkreis zu beschränken“.

Die veränderte Corona-Verordnung des Saarlandes tritt am Montag (19. April 2021) in Kraft und ist abrufbar unter: „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17. April 2021“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes vom 18.04.2021