Neue Corona-Regeln im Saarland: Das ändert sich und das bleibt gleich

Im Saarland regelt seit Montag (1. März 2021) eine neue Rechtsverordnung das Leben in der Corona-Pandemie. Aufatmen dürften viele, denen die Haare wortwörtlich zu Berge stehen: Friseursalons können wieder öffnen. Außerdem gibt es weitere kleinere Lockerungen. Ein Überblick:

Während sich die Corona-Mutationen weiter im Saarland ausbreiten, gilt seit Montag (1. März 2021) eine neue Rechtsverordnung. Viel wird sich dann im Alltagsleben wohl nicht ändern, es gibt aber Lockerungen.

Lockerungen im Saarland

Friseurbetriebe und Anbieter körpernaher Dienstleistungen

Seit dem 1. März dürfen Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, wieder ihrer Arbeit nachgehen. Dazu zählen Friseursalons, aber auch Studios, in denen nicht-medizinische Fuß, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege angeboten wird. Dort dürfen allerdings nur „Leistungen zur Erfüllung hygienischer und pflegerischer Zwecke“ erbracht werden, also keine rein kosmetischen Dienstleistungen wie zum Beispiel Augenbrauenzupfen oder -färben. Die Betriebe müssen Hygienekonzepte einhalten und dürfen auch außerhalb der Ladenlokale tätig sein, zum Beispiel in Privathaushalten oder in Pflegeheimen (unter Einhaltung der Besuchsregelungen).

Einzelhandel

Auch im Einzelhandel gibt es im Saarland seit März Lockerungen. Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenmärkte und ähnliche Einrichtungen dürfen ihren Außenbereich wieder öffnen. Die Betriebe müssen auf Hygiene- und Abstandsregeln achten. Außerdem können Geschäfte wieder Besucher:innen empfangen, wenn „das Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist“. Dazu müssen vorher Einzeltermine vereinbart werden (Termin-Shopping).

Pflegeschulen wieder im Präsenzunterricht

Die Abschlussklassen in Pflegeschulen und Schulen für Gesundheitsfachberufen kehren am Montag wieder in den Präsenzunterricht zurück.

Höhere Impfpriorität für Kita- und Schul-Personal

Mit der neuen Verordnung haben Personen, die in Kitas, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder oder Förderschulen arbeiten, mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung (Prio 2). Nach Angaben des Gesundheitsministeriums betrifft das frühzeitige Impfangebot rund 6.000 Grundschullehrer:innen und 500 Förderschullehrkräfte, etwa 7.200 Personen aus dem Kita-Bereich inklusive 500 Hauswirtschaftskräften und 300 Personen in der Tagespflege.

Was weiter geschlossen bleibt

Für die meisten Betriebe ändert sich auch mit der neuen Rechtsverordnung nichts. Weiter geschlossen bleiben müssen unter anderem:
– Campingplätze
– Clubs
– Diskotheken
– Fitnessstudios
– Freizeitparks
– Hotels
– Kinos
– Konzerthäuser
– Messen
– Museen
– Opern
– Piercingstudios
– Saunen
– Schwimm- und Spaßbäder
– Spielbanken
– Spielhallen
– Thermen
– Tattoostudios
– Theater
– Wettvermittlungsstellen

Besuchsverbot in Krankenhäusern

Die neue Rechtsverordnung sieht vor, dass sich das Besuchsverbot in Krankenhäusern auf eine landesweite Inzidenz von 50 bezieht und nicht auf die Inzidenz in einem einzelnen Landkreis.

Kontaktregeln im Saarland

Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Heißt: Ein Haushalt darf sich maximal mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen („Ein Haushalt + 1“-Regel).

Neue Rechtsverordnung im Saarland: Ab wann und wie lang?

Die neue Corona-Rechtsverordnung trat am Montag, dem 1. März, 00.00 Uhr in Kraft. Sie gilt vorerst bis Sonntag, 7. März, 23.59 Uhr. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Regeln dann nochmal verlängert werden. An diesem Mittwoch berät sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut mit den Ministerpräsident:innen der Länder.

Verwendete Quellen:
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 26.02.2021
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte