Neue Corona-Regeln: Maskenpflicht in Fußgängerzone, Sperrstunde für Gastronomie, und mehr
Das Saarland hat angesichts steigender Corona-Zahlen noch einmal die Regelungen für besonders betroffene Gebiete verschärft. In einer Sondersitzung des Ministerrates am Freitag (18. Oktober 2020) seien die – gerade erst in Kraft getretene – Rechtsverordnung angepasst und die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch umgesetzt worden, teilte die Staatskanzlei mit. Nach Angaben eines Sprechers sollen die neuen Regelungen ab Samstag* gelten.
Das gilt bei 7-Tages-Inzidenz von über 50
Bei über 50 Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner (zurzeit die Landkreise St. Wendel, Neunkirchen, Merzig-Wadern, Saarlouis) gilt ab Samstag:
– Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 10 Teilnehmern
– private Feiern nur noch mit 10 Teilnehmern aus höchstens 2 Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
– Gastronomie: Sperrstunde ab 23.00 Uhr
– Veranstaltungen nur noch maximal 100 Teilnehmer
– begrenzte Teilnehmerzahl im Kurs-, Sport- und Trainingsbereich und in Tanzschulen
– keine Zuschauer beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb
– erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen (z.B. Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten)
Das gilt bei 7-Tages-Inzidenz von über 35
Bei über 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner (zurzeit Regionalverband Saarbrücken und Saarpfalz-Kreis) gilt ab Samstag:
– Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 25 Teilnehmern
– private Feiern nur noch mit 15 Teilnehmern aus höchstens 2 Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
– Gastronomie: Sperrstunde ab 23.00 Uhr
– Veranstaltungen nur noch maximal 500 Teilnehmer unter freiem Himmel, 250 in geschlossenen Räumen
– erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen (z.B. Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten)
*: Am Freitag hatte es noch geheißen, die neue Rechtsverordnung trete erst am Sonntag in Kraft. Da sie aber bereits am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, gelten die Regeln schon ab Samstag.
Hans: Zahlen „alarmierend“
„Die Zahlen im Saarland sind alarmierend, deshalb mussten wir jetzt zügig die Voraussetzungen schaffen, dass die erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen auch in Kraft treten können“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) laut Mitteilung.
Beschlüsse eingearbeitet
Erst am Freitag war eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Darin seien aber noch nicht die Bund-Länder-Beschlüsse eingearbeitet gewesen, sagte der Sprecher.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes, 16.10.2020
– Rechtsverordnung vom 16.10.2020
– eigene Recherche