Neue Corona-Regeln: Maskenpflicht in Fußgängerzone, Sperrstunde für Gastronomie, und mehr

Der saarländische Ministerrat hat die gerade erst geänderte Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erneut angepasst. Sie sieht jetzt unter anderem eine erweiterte Maskenpflicht, eine Sperrstunde für die Gastronomie und weniger Teilnehmer bei Feiern und Veranstaltungen vor.

Das Saarland hat angesichts steigender Corona-Zahlen noch einmal die Regelungen für besonders betroffene Gebiete verschärft. In einer Sondersitzung des Ministerrates am Freitag (18. Oktober 2020) seien die – gerade erst in Kraft getretene – Rechtsverordnung angepasst und die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch umgesetzt worden, teilte die Staatskanzlei mit. Nach Angaben eines Sprechers sollen die neuen Regelungen ab Samstag* gelten.

Das gilt bei 7-Tages-Inzidenz von über 50

Bei über 50 Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner (zurzeit die Landkreise St. Wendel, Neunkirchen, Merzig-Wadern, Saarlouis) gilt ab Samstag:
Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 10 Teilnehmern
private Feiern nur noch mit 10 Teilnehmern aus höchstens 2 Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
Gastronomie: Sperrstunde ab 23.00 Uhr
Veranstaltungen nur noch maximal 100 Teilnehmer
– begrenzte Teilnehmerzahl im Kurs-, Sport- und Trainingsbereich und in Tanzschulen
keine Zuschauer beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb
erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen (z.B. Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten)

Das gilt bei 7-Tages-Inzidenz von über 35

Bei über 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner (zurzeit Regionalverband Saarbrücken und Saarpfalz-Kreis) gilt ab Samstag:
Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 25 Teilnehmern
private Feiern nur noch mit 15 Teilnehmern aus höchstens 2 Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
Gastronomie: Sperrstunde ab 23.00 Uhr
Veranstaltungen nur noch maximal 500 Teilnehmer unter freiem Himmel, 250 in geschlossenen Räumen
erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen (z.B. Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten)

*: Am Freitag hatte es noch geheißen, die neue Rechtsverordnung trete erst am Sonntag in Kraft. Da sie aber bereits am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, gelten die Regeln schon ab Samstag.

Hans: Zahlen „alarmierend“

„Die Zahlen im Saarland sind alarmierend, deshalb mussten wir jetzt zügig die Voraussetzungen schaffen, dass die erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen auch in Kraft treten können“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) laut Mitteilung.

Beschlüsse eingearbeitet

Erst am Freitag war eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Darin seien aber noch nicht die Bund-Länder-Beschlüsse eingearbeitet gewesen, sagte der Sprecher.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes, 16.10.2020
Rechtsverordnung vom 16.10.2020
– eigene Recherche