Vergrößerte Fußgängerzone und neue Regeln: Poller in Trierer Fußgängerzone ab heute aktiv

Ab heute werden die Sicherheitspoller in der Trierer Innenstadt aktiviert. Dies bedeutet weniger Parkplätze, eine größere Fußgängerzone und viele weitere Regeln:
Poller wie diese sollen in Trier verhindern, dass es zu ähnlichen Taten kommt. Foto: dpa-Bildfunk
Poller wie diese sollen in Trier verhindern, dass es zu ähnlichen Taten kommt. Foto: dpa-Bildfunk

Stichtag 4. März: Neustraße wird für den Verkehr gesperrt

Am heutigen Montag (4. März 2024) ist es so weit: Die Fußgängerzone in Trier wird erweitert. Dann gilt die gesamte Neustraße in Trier als Fußgängerzone. Von der Südallee und Kaiserstraße kommend, dürfen also keine Autos mehr in die beliebte Einkaufsstraße einfahren.

Rund um den Dom wird diese Neuerung sogar sichtbar: Denn die bereits installierten Barrieren in der Straße „An der Meerkatz“ und in der „Liebfrauenstraße“ werden aktiviert. Wer künftig also mit dem Auto in die Straße möchte, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Anwohnerinnen und Anwohner, Stellplatzbesitzende, Taxis sowie Reinigungsfirmen konnten diese bei der Stadt beantragen. Insgesamt 112 Vignetten und Karten wurden herausgegeben, teilt die Stadt Trier mit. Ausnahmen gelten nur für den Lieferverkehr von 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Insgesamt gilt in der Fußgängerzone also das Motto: „Liefern ab 6, spazieren ab 11“.

Wer zu spät dran ist, zahlt Strafe

Die Stadt Trier ergänzt: Wer zu spät dran ist und ohne Vignette vor dem geschlossenen Poller steht, muss sich gewissermaßen „freikaufen“ und eine Nummer anrufen, die auf der Polleranlage angegeben ist. Daraufhin fährt der Poller automatisch herunter und gleichzeitig wird via Kennzeichenerfassung ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Fußgängerzone wird ausgeweitet – Parkplätze entfallen

Von der Ausweitung der Fußgängerzone sind auch die untere Konstantinstraße mit der Johann-Philipp- und Gangolfstraße sowie die Neustraße mit der German- und Pfützenstraße, Am Alten Theater, Viehmarktstraße sowie Kapuzinergasse betroffen. Das bedeutet auch: Das Abstellen von Autos ist grundsätzlich verboten, alle öffentlichen Stellplätze in diesen Straßen werden aufgehoben.

Als Ersatz stehen unter anderem die Tiefgaragen Konstantin und Viehmarkt zur Verfügung. Die Bewohnerparkplätze werden verlagert: So wird zum Beispiel der Parkplatz am Roten Turm schon ab nächster Woche komplett auf Bewohnerparken umgestellt. Auch die Stellplätze in der Rahnenstraße werden für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis reserviert. Parkscheinautomaten werden deaktiviert.

Bis zu 16 Behindertenparkplätze werden am Roten Turm, in der oberen Konstantinstraße, Rahnenstraße und vor der Tufa eingerichtet, Motorradstellplätze ebenfalls am Roten Turm. Taxistände werden von der unteren in die obere Konstantinstraße verlegt. Dort wird außerdem eine Lade- und Lieferzone ausgewiesen.

Die Karte zeigt die Neuverteilung der Parkstände für Bewohner, Behinderte, Taxis und Motorräder im Bereich Konstantinstraße. Die Parkplätze am Roten Turm werden Stellplätze für Bewohner mit Parkausweis. Grafik: Stadt Trier

Verkehrsführung ändert sich: Das gilt ab Montag

Die Neustraße gilt ab der kommenden Woche komplett als Fußgängerzone. Auch die German- und Pfützenstraße werden zur Fußgängerzone eingezogen. Für den Lieferverkehr sowie für Anwohnerinnen und Anwohner mit privaten Stellplätzen, die trotzdem berechtigt sind, die Straßen zu befahren, gelten einige neue Regeln: Aus der Neustraße ist das Rechtsabbiegen in die Germanstraße nicht mehr erlaubt. Die Ausfahrt ist nur noch über die Pfützenstraße möglich. Die Germanstraße ist nur über die Wechselstraße befahrbar. Die Ausfahrt ist über die Gervasiusstraße oder über die Neu- und Pfützenstraße möglich.

Die Karte zeigt die geänderte Verkehrsführung im Quartier um die Neustraße, die mit der Ausweitung der Fußgängerzone einhergeht: Die Ausfahrt aus der Neustraße über die Germanstraße ist nicht mehr möglich. Grafik: Stadt Trier

Keine Abholmöglichkeit unmittelbar vor der Schule

Von der Erweiterung der Fußgängerzone sind auch sogenannte „Elterntaxis“ betroffen: Schulkinder dürfen nicht mehr mit dem Auto bis vor den Eingang des Angela-Merici-Gymnasiums gebracht oder dort abgeholt werden. Stattdessen kann der Parkplatz in der Kaiserstraße genutzt werden. Darüber hinaus werden in der Weberbach beidseitig jeweils zwei Parkbuchten als Hol- und Bring-Zone reserviert, in der kurzzeitiges Parken erlaubt ist.

Verwendete Quelle:
– Pressemitteilung Stadt Trier, 27.02.2024
– eigener Bericht