Neue Corona-Verordnung im Saarland beschlossen: Ab Montag gelten diese Regelungen

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag (5. März 2021) die saarländische Corona-Verordnung an die Bund-Länder-Beschlüsse vom vergangenen Mittwoch (3. März 2021) angepasst. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen in einer kompakten Übersicht für euch zusammengefasst.
Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag (5. März 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag (5. März 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag (5. März 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag (5. März 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Am heutigen Freitag hat der saarländische Ministerrat eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Die Landesregierung passt damit die saarländischen Corona-Regelungen an die Beschlüsse an, die die Ministerpräsident:innen der Länder zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Bund-Länder-Gipfel am vergangenen Mittwoch getroffen haben.

Die neue Corona-Verordnung im Saarland tritt bereits am kommenden Montag (8. März 2021) in Kraft und gilt vorerst zwei Wochen bis zum 21. März 2021.

Die wichtigsten Regelungen der neuen Corona-Verordnung im Saarland

SOL.DE hat die wichtigsten Änderungen der neuen Corona-Verordnung für euch zusammengefasst. Diese Regeln gelten ab 8. März im Saarland:

Kontaktbeschränkungen:

Die Kontaktbeschränkungen im Saarland werden ab Montag gelockert. „Private Zusammenkünfte werden auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Angehörige eines weiteren Haushaltes sowie eines weiteren Haushaltes aus dem familiären Bezugskreis begrenzt“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes. Dabei dürfen allerdings insgesamt höchstens fünf Personen gleichzeitig anwesend sein.

Bei Haushalten, denen bereits vier oder mehr Personen angehören, dürfen zwei weitere Personen, wovon höchstens eine nicht aus dem familiären Bezugskreis des gastgebenden Haushaltes stammen darf, gleichzeitig anwesend sein.

Kinder bis 14 Jahre sind jeweils von der Höchstzahl ausgenommen. Paare gelten auch dann als ein Haushalt, wenn sie nicht in der gleichen Wohnung leben.

Diese Geschäfte dürfen am Montag im Saarland öffnen:

Im Saarland dürfen ab Montag weitere Geschäfte öffnen. Öffnen können Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenmärkte und ähnliche Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt, Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie Buchhandlungen.

Einzelhandel darf für „Termin-Shopping“ öffnen:

Ladengeschäfte des Einzelhandels oder Ladenlokale dürfen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Termine für einen fest begrenzten Zeitraum vergeben werden, bei denen höchstens einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter der Zutritt gewährt wird. Kinder im Alter von unter sieben Jahren werden bei Geltendmachung eines unabweisbaren Betreuungsbedarfes bei der erlaubten Höchstzahl der Kundinnen und Kunden nicht mitberücksichtigt.

Körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo- oder Piercingstudios:

Zusätzlich zu den bereits geöffneten körpernahen Dienstleistungen (wie beispielsweise Friseure) können auch Tattoo- und Piercingstudios ihren Betrieb unter Hygieneauflagen wieder aufnehmen. Grundsätzlich gilt für die Erbringung aller körpernahen Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, dass Kund:innendabei einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen.

Regeln für Museen, Galerien und Gedenkstätten:

Museen, Galerien und Gedenkstätten können nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Fahrschulen dürfen öffnen

Der Betrieb von Fahrschulen in Präsenzform ist wieder möglich. Dabei besteht die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Notwendig sind also OP-Masken oder Masken des Typs „KN95/N95“ oder „FFP2“ oder eines noch höheren Standards.

Musikschulen dürfen teilweise öffnen

Musikschulen dürfen Einzelunterricht anbieten. Gesangsunterricht und der Unterricht in Blasinstrumenten ist in Präsenzform hingegen weiterhin nicht möglich.

Regelungen für den Sport:

Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren können im Außenbereich auch auf Außensportanlagen kontaktfreien Sport treiben. Zudem sind Einzeltrainings im Außenbereich von Sportstätten wie Fitnessstudios oder vergleichbaren Sporteinrichtungen unter Beachtung der Hygienemaßnahmen möglich, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen höchstens einer Person plus einer weiteren Person aus deren Hausstand zeitgleich Zutritt gewährt wird.

Kulturangebote für Kinder im Freien:

Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren können kontaktfreie Angebote zur kulturellen Betätigung im Außenbereich wahrnehmen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes vom 05.03.2021
– eigene Recherche
– eigene Berichte