Neue Corona-Verordnung im Saarland: Das ändert sich ab Freitag

Vor allem für Schüler:innen ändert sich mit der neuen Corona-Verordnung des Saarlandes etwas. Wir haben hier den Überblick:
Die Änderungen betreffen vor allem Schüler:innen. Foto: Guido Kirchner/dpa-Bildfunk
Die Änderungen betreffen vor allem Schüler:innen. Foto: Guido Kirchner/dpa-Bildfunk

Im Saarland treten zwei leichte Veränderungen der Corona-Regeln in Kraft. Wir haben sie hier zusammengefasst:

PCR-Test als Nachweis

1. Ab Freitag (20. August 2021) kann ein negatives Testergebnis auch mit einem PCR-Test nachgewiesen werden, der maximal 48 Stunden alt ist. Möglich ist auch ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist. Das hatten Bund und Länder vergangene Woche beschlossen.

Kein Zusatz-Test nötig

2. Nehmen Kinder und Jugendliche regelmäßig an schulischen Testungen teil, so brauchen sie nach Ferienende außerhalb der Schule kein zusätzliches negatives Testergebnis mehr, wenn sie irgendwo Zutritt haben möchten. Wer zum Beispiel ins Restaurant oder Kino will, der muss also nicht mehr extra zum Testzentrum, wenn er nachweisen kann, dass er ohnehin schon in der Schule regelmäßig getestet wird. Laut „SR“ steht aktuell noch nicht fest, wie dieser Nachweis aussehen soll. Diese neue Regelung tritt aber ohnehin erst nach Ende der Schulferien (30. August 2021) in Kraft, weil in den Schulen derzeit keine Testungen stattfinden.

Bund-Länder-Beschluss

Die Ministerpräsident:innen der Bundesländer und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich darauf geeinigt, dass spätestens ab dem 23. August grundsätzlich nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt zu bestimmen Einrichtungen haben, darunter Kliniken, Pflegeheime, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Friseursalons, Hotels und Innenräume von in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Im Saarland ist das in den meisten Fällen bereits vor dem Bund-Länder-Beschluss so gewesen. Die 3G-Regel kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis „stabil“ unter 35 liegt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 18.08.2021
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.08.2021 (PDF)
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte