Neue Corona-Verordnung im Saarland: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die saarländische Landesregierung hat am gestrigen Freitag (29. Mai 2020) eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, die am kommenden Montag (1. Juni 2020) in Kraft tritt. Das Gesundheitsministerium hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Im Saarland gilt ab dem kommenden Montag (1. Juni 2020) eine neue Corona-Verordnung. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gilt ab dem kommenden Montag (1. Juni 2020) eine neue Corona-Verordnung. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gilt ab dem kommenden Montag (1. Juni 2020) eine neue Corona-Verordnung. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gilt ab dem kommenden Montag (1. Juni 2020) eine neue Corona-Verordnung. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa

Das Infektionsgeschehen im Saarland ist in den letzten Wochen gleichbleibend niedrig. Die saarländische Landesregierung hat daher weitere Beschränkungen aufgehoben. Die neue Verordnung findet ihr unter: Corona-Verordnung im Saarland vom 29. Mai 2020.

Treffen von bis zu zehn Personen erlaubt

Ab dem 1. Juni ist es möglich sich mit insgesamt bis zu zehn Personen im öffentlichen wie im privaten Raum zu treffen. Ausgenommen von dieser Beschränkung ist der familiäre Bezugskreis. Zu diesem gehören Angehörige des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige.

Schwimmbäder dürfen öffnen

Freibäder, Strandbäder, Thermen und Hallenbäder können ab dem 8. Juni wieder geöffnet werden. Es müssen hierbei die Besucherzahlen begrenzt, die Mindestabstände sichergestellt und Hygiene- und Schutzkonzepte umgesetzt werden.

Sport in größeren Gruppen erlaubt

Die Gruppengröße für sportliche Aktivitäten wird außerdem von maximal fünf auf zehn Personen erhöht. Die Nutzung von Umkleidekabinen und den Nassbereichen wie Duschen wird unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder zugelassen.

Indoorspielplätze dürfen öffnen

Nachdem mit der letzten Verordnung Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen konnten, folgen nun auch Indoorspielplätze, solange die vollständige Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist.

Erleichterungen für Gaststätten

Die Betriebszeiten für Betriebe des Gaststättengewerbes werden um eine Stunde auf 23 Uhr verlängert. Für Ladenlokale wird die Quadratmeterzahl, die die zugelassene Anzahl von Kunden bestimmt, von 20 auf 10 Quadratmeter gesenkt.

Bestimmte Vereinsräume und Selbsthilfegruppen

Der Betrieb von Vereinsräumen zum Zweck der kulturellen Bildungsarbeit und für Treffen von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Suchterkrankungen und ähnlichen Gruppen ist wieder erlaubt.

Werkstätten für behinderte Menschen

In Werkstätten für behinderte Menschen wird die Gesamtzahl der zeitgleich Arbeitenden ab dem 8. Juni auf die Hälfte der genehmigten Plätze einer Betriebsstätte angehoben. Außerdem wurden die Besuchsregelungen und Schutzmaßnahmen für stationäre Pflege, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen angepasst.

Eingeschränkter Kita-Regelbetrieb ab 8. Juni

Ab dem 8. Juni nehmen Kitas im Saarland den eingeschränkten Regelbetrieb auf. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich laut der neuen Verordnung „nach personellen, sachlichen und räumlichen Bedingungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Einrichtung“.

Perspektive für kleinere Veranstaltungen ab 15. Juni

Ab dem 15. Juni können außerdem Veranstaltungen im öffentlichen Raum und private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel und mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Veranstaltungen bei denen mehr als 10 Personen anwesend sind, müssen allerdings vorab bei der Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Es sind hierbei besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten, der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss eingehalten werden und die vollständige Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Veranstaltungen mit in der Summe jeweils mehr als 100 Personen draußen beziehungsweise 50 im Inneren sind bis zum 29. Juni weiterhin untersagt.

Kulturelle Aufführungen ab 15. Juni

Darüber hinaus können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie vergleichbare Einrichtungen oder Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, ab dem 15. Juni wieder ihren Betrieb aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird, das zum Beispiel Maßnahmen zur Nachverfolgbarkeit der Besucherinnen und Besucher vorsieht. Auch hier muss der Mindestabstand sichergestellt werden. Untersagt bleiben allerdings Chorveranstaltungen und –proben in geschlossenen Räumen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums
– Corona-Verordnung der saarländischen Landesregierung vom 29.05.2020