Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Änderungen gelten ab Freitag

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Dienstagnachmittag (26. Oktober 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Diese tritt bereits am kommenden Freitag (29. Oktober 2021) in Kraft. Wir haben die wichtigsten Regeländerungen für euch zusammengefasst:
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung im Saarland angepasst. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung im Saarland angepasst. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Die saarländische Landesregierung hat am heutigen Dienstagnachmittag kleinere Änderungen der bislang geltenden Corona-Regelungen im Saarland beschlossen. Laut Angaben der saarländischen Landesregierung wurden an der aktuellen Corona-Verordnung sowie der Hygienerahmenverordnung „einige Anpassungen“ vorgenommen. Die neue Corona-Verordnung im Saarland tritt bereits am kommenden Freitag (29. Oktober 2021) in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 11. November 2021.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Regelungen im Überblick

Wir haben die wichtigsten Änderungen der Corona-Regelungen im Saarland für euch zusammengefasst:

Erleichterungen für Veranstaltungen im Freien

Die Landesregierung hat weitreichende Erleichterungen für Veranstaltungen im Freien beschlossen. Demnach fällt die 3G-Regelung für die Teilnahme an allen öffentlichen wie auch privaten Veranstaltungen im Außenbereich weg. Auch für die Zuschauer:innen bei Sportveranstaltungen im Freien entfällt die 3G-Regelung. Zudem gibt es nun auch keine Pflicht mehr zur Kontaktnachverfolgung für bestimmte Veranstaltungen im Außenbereich weg. „Umzüge unter freiem Himmel wie beispielsweise die bevorstehenden Martinsumzüge können dadurch stattfinden“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums. Auch für Sportveranstaltungen entfällt die Pflicht der Kontaktnachverfolgung. Für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte im Außenbereich bleiben die bisherigen Regelungen hingegen vorerst bestehen. Auch die generelle Abstandsempfehlung bleibt weiterhin bestehen. Für Veranstaltungen im Außenbereich gilt aber keine Maskenpflicht mehr.

Erleichterungen für Kita-Kinder

Neben den Erleichterungen für Veranstaltungen gibt es auch Regeländerungen für Kita-Kinder. „Außerdem werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht eingeschult sind, von der Testnachweisverpflichtung ausgenommen, sofern sie freiwillig regelmäßig in der Kita getestet werden. Die Einrichtungen stellen eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme aus“, heißt es hierzu abschließend vonseiten des Gesundheitsministeriums.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 26.10.2021