Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute

Im Saarland gilt ab dem heutigen Sonntag (29. November 2020) eine neue Corona-Verordnung. Damit einhergehend werden die verschärfenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (in Anlehnung an den Beschluss des Bundes) verlängert und teils ausgeweitet.

Neue Corona-Verordnung

Am Freitag hat der saarländische Ministerrat die neue Corona-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab dem heutigen Sonntag (29. November 2020) und umfasst folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie:

Ausweitung der Maskenpflicht

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung muss auch vor Ladelokalen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem wird es eine generelle Maskenpflicht für geschlossene Räume, die öffentlich oder im Rahmen des Kundenverkehrs zugänglich sind, geben. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Ausnahme: der eigene Arbeitsplatz, solange der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Personenbegrenzung von Treffen im öffentlichen Räum

Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist der neuen Verordnung zufolge so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts sowie Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises umfasst, maximal jedoch fünf Personen.

Im privaten Raum ist der Aufenthalt weiterhin auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises von bis zu fünf Personen begrenzt. Zum (weiteren) Haushalt oder dem familiären Bezugskreis gehörende Kinder bis 14 Jahre sind bei den beschriebenen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Betretungsbeschränkungen angepasst

Darüber hinaus wurden in der neuen Verordnung die Betretungsbeschränkungen für Einrichtungen, Anlagen und Betriebe angepasst: Bei einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ist eine Person pro zehn Quadratmeter zulässig, bei Geschäften mit einer Fläche von über 800 Quadratmetern eine Person pro 20 Quadratmeter. Von dieser Regelung sind Gottesdienste ausgenommen.

Untersagung von Pyrotechnik

Die Ortspolizeibehörden werden im Rahmen der Verordnung dazu ermächtigt, das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen. Öffentliche Feuerwerke werden außerdem verboten.

Die weiteren verschärfenden Maßnahmen wie Betriebsuntersagungen (mit Ausnahme von körpernahen Dienstleistungen unter Einhaltung der Hygienekonzepte), Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und Regelungen zu Betretung von Krankenhäusern bleiben unverändert bestehen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie