Neue Rechtsverordnung: Keine Corona-Lockerungen im Saarland

Die saarländischen Minister haben sich auf eine neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie geeinigt. Sie sieht keine Lockerungen vor.
Die Entscheidung gegen Lockerungen wird mit steigenden Infektionszahlen begründet. Grafik: Pixabay
Die Entscheidung gegen Lockerungen wird mit steigenden Infektionszahlen begründet. Grafik: Pixabay
Die Entscheidung gegen Lockerungen wird mit steigenden Infektionszahlen begründet. Grafik: Pixabay
Die Entscheidung gegen Lockerungen wird mit steigenden Infektionszahlen begründet. Grafik: Pixabay

Die derzeit im Saarland gültigen Corona-Regeln bleiben weiter bestehen. Der Ministerrat habe sich in der Sondersitzung am heutigen Donnerstag (20. August 2020) auf eine neue Rechtsverordnung geeinigt, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer mit. Sie sehe keine Lockerungen vor. Für wie lange die neue Rechtsverordnung gilt, ließ Zeyer offen.

Keine Corona-Lockerungen im Saarland

Der Stufenplan für Veranstaltungen sei demnach außerdem außer Kraft gesetzt worden. Er hatte ursprünglich vorgesehen, dass ab dem 24. August Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 1.000 Personen und in geschlossen Räumen mit bis zu 500 Besuchern stattfinden dürfen. Die Entscheidung gegen Lockerungen wird mit der ansteigenden Zahl von Corona-Infektionen begründet.

Hans: Bürger sollen Regeln beachten

„Wir haben immer gesagt, sollte die Zahl der Neuinfektionen sinken, werden wir unsere Maßnahmen anpassen und Lockerungen durchführen. Dies war in den vergangenen Wochen auch möglich gewesen. Sollte es wieder zu einem Anstieg kommen, müssen wir weiter vorsichtig sein. Mit der heutigen Entscheidung haben wir dem Rechnung getragen“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

Er appellierte an die Saarländerinnen und Saarländer, achtsam zu bleiben und die Regeln zu beachten. „Nur so können wir weitere Einschränkungen in Zukunft vermeiden“, so der Ministerpräsident abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 20.08.2020
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. August 2020