Neues Gesetz geplant: Befugnisse der Saar-Polizei sollen stark erweitert werden

Im Saarland hat Innenminister Klaus Bouillon (CDU) am gestrigen Dienstag das neue saarländische Polizei-Datenverarbeitungsgesetz vorgestellt. Das Gesetz, das bald in den Landtag eingebracht werden soll, würde die Befugnisse der Polizei enorm erweitern.
Ein neues Gesetz soll die Befugnisse der saarländischen Polizei stark erweitern. Symbolfoto: dpa
Ein neues Gesetz soll die Befugnisse der saarländischen Polizei stark erweitern. Symbolfoto: dpa
Ein neues Gesetz soll die Befugnisse der saarländischen Polizei stark erweitern. Symbolfoto: dpa
Ein neues Gesetz soll die Befugnisse der saarländischen Polizei stark erweitern. Symbolfoto: dpa

Am gestrigen Dienstag (18. September 2019) hat Innenminister Klaus Bouillon (CDU) das neue saarländische Polizei-Datenverarbeitungsgesetz vorgestellt. Laut Bouillon bedeute das Gesetz eine „wesentliche Verbesserung für die Arbeit der Polizei“ und gewährleiste somit auch „mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung“.

Die neuen Regelungen, für die insgesamt 65 bestehende Paragrafen abgeändert werden müssten, würden die Befugnisse der Polizei stark ausweiten und damit zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte der Bürger gesetzlich rechtfertigen.

Die neuen Befugnisse der Polizei

Wir haben die erweiterten Befugnisse der Polizei für euch zusammengefasst:

Ausweitung des Einsatzspektrums für die polizeiliche Videoüberwachung
• Die polizeiliche Videoüberwachung kann künftig auch bei Ansammlungen und Veranstaltungen stattfinden, wenn durch diese Veranstaltungen erfahrungsgemäß größere Gefahren ausgehen oder diese Veranstaltungen von terroristischen Gefahren bedroht sind.
• Die polizeiliche Videoüberwachung wird ebenfalls an Kriminalitätsbrennpunkten ermöglicht, ohne dass es eines bestimmten konkreten Anlasses bedarf.

Neuregelung der automatisierten Kennzeichenerfassung
• Ein automatisierter Abgleich von Fahrzeugkennzeichen mit den Fahndungsdaten des Bundeskriminalamts wird ermöglicht.

Einführung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)
• Die Neuregelung ermöglicht den Eingriff in Telekommunikationssysteme, um der Vollzugspolizei die präventive unverschlüsselte Überwachung der von Gefährdern oder Straftätern benutzten verschlüsselten Telefonaten oder E-Mail-Verbindungen zu ermöglichen.

Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) für Gefährder
• Die elektronische Fußfessel, die bisher nach Strafrecht nur bei entlassenen, ehemals sicherungsverwahrten Sexualstraftätern möglich war, wird nun zur Gefahrenabwehr auf die Überwachung von terroristischen Gefährdern ausgedehnt. Solche Gefährder können auch mit Kontakt-, Aufenthaltsverboten oder Aufenthaltsgeboten belegt werden.

Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs der Body-Cams zum Schutz der Polizeibeamten
• Der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen soll ermöglicht werden, um dringende Gefahren für Leib und Leben abzuwehren.

Befugnis zur Erhebung von Telekommunikationsdaten von Anbietern der Telemedien
• Nutzer von Internetseiten sollen besser identifiziert werden können.

Befugnis zum Einsatz sog. „Jammer“
• Jammer sind Störsender für Handys und sollen eingesetzt werden können.

Das neue Polizeidatenverarbeitungsgesetz, das am 4. September 2019 in die externe Anhörung gegangen ist, soll zeitnah in den Landtag eingebracht werden.

Verwendete Quellen:
• Angaben des saarländischen Innenministeriums