Im Innenausschuss des saarländischen Landtags haben sich CDU und SPD auf eine Reform des Gesetzes für die Datenverarbeitung bei der Polizei geeinigt. Das berichtet der „SR“.
Nach Änderungen biete das Gesetz ausreichenden Schutz
Der Ausschuss nahm einige Änderungen vor. Diese erlaubten der SPD-Fraktion nach eigener Aussage nun, dem Gesetz zuzustimmen. Die Vorsitzende Petra Berg (SPD) äußerte, dass die Rechte von Betroffenen und auch Dritten mit den Anpassungen ausreichend geschützt seien.
Polizei darf in Privatwohnungen filmen
Vorgesehen ist, dass Polizistinnen und Polizisten in Wohnungen mit Bodycams Aufnahmen machen dürfen. Allerdings, so die SPD, dürften die Aufzeichnungen nur auf richterlichen Beschluss hin auch genutzt werden. Eine weitere Regelung soll die Dauer des Durchsetzungsgewahrsams begrenzen. Verdeckte Ermittlungen gegen Journalisten sollen zudem unterlassen werden.
Linke und Aktionsbündnis zweifeln an Verfassungsmäßigkeit
Die Linke kritisiert den Gesetzesentwurf. Laut Dennis Lander zweifle die Partei an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Man behalte sich eine Klage vor. Zudem seien die Abgeordneten erst am Donnerstagmorgen über die Pläne informiert worden.
Auch das Aktionsbündnis gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes Saarland will gegen die Reform protestieren. Für Sonntag (4. Oktober 2020), 18:00 Uhr wurde eine Kundgebung auf dem Tbilisser Platz in Saarbrücken angekündigt.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Aktionsbündnis gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes Saarland