Notbremse verabschiedet: Tobias Hans sieht die Regelungen weiter kritisch

Auch nachdem die Corona-Notbremse vom Bundesrat gebilligt wurde, steht der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) den Gesetzesänderungen weiter kritisch entgegen. Dennoch werde das Saarland keinen Einspruch einlegen.
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans äußerte weiterhin Kritik an der Corona-Notbremse des Bundes. Archivfoto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans äußerte weiterhin Kritik an der Corona-Notbremse des Bundes. Archivfoto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans äußerte weiterhin Kritik an der Corona-Notbremse des Bundes. Archivfoto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans äußerte weiterhin Kritik an der Corona-Notbremse des Bundes. Archivfoto: BeckerBredel

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat am heutigen Donnerstag (22. April 2021) den Bundesrat passiert. Bei hohen Infektionszahlen treten demnach etwa Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten in Kraft: Bundesrat stimmt Corona-Notbremse zu

Hans: Notbremse setze Menschen ewigem Hin & Her aus

Wie der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans im nun im Bundesrat erklärte, müsse man sich jedoch fragen: „Wollen wir immer wieder stereotyp mit Lockdown antworten, mit Kontaktverboten oder Ausgangsbeschränkungen?“ Das Land brauche eine Regelung, die nicht auf Dauer, Handel, Gewerbe, Kultur und Menschen einem „Hin und Her aussetzt“

Ende des Saarland-Modells sei herber Verlust

Vielmehr brauche es Instrumentarien wie das Saarland-Modell, durch die sich Bürger:innen beteiligen und testen lassen. „Es wäre ein herber Verlust, wenn solche Projekte künftig nicht mehr möglich wären. Auch deshalb sehe ich dieses Gesetz durchaus kritisch„, so Hans.

Seit dem 6. April sind im Saarland viele Öffnungen möglich, sofern negative Tests vorgelegt werden. In einer Pressemitteilung erklärte der saarländische Ministerpräsident, das neue Gesetz sei eine „markante Zäsur in der Art und Weise, wie wir die Pandemie bekämpft haben„. Ob diese auch wirksam ist, um die Pandemie zu bekämpfen, müsse sich noch zeigen.

Sieben-Tage-Inzidenz als Referenzwert nicht geeignet

Hans bezweifele, dass die 7-Tage-Inzidenz als Referenzwert für die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ausreiche. „Denn Länder, in denen viel getestet wird, haben bei gleichem Infektionsgeschehen eine höhere Inzidenz als diejenigen, in denen wenig getestet wird.“ Durch die Notbremse entfielen nun beispielsweise im Saarland Anreize, die Testmöglichkeiten wahrzunehmen. Der Ministerpräsident vermutet daher, dass die Regelungen noch „höchstrichterlich betrachtet werden“. 

Kein Einspruch gegen Notbremse

Grundsätzlich bringe eine bundeseinheitliche Regelung jedoch große Vorteile. „Wir wollen keineswegs den Eindruck in der Bevölkerung befeuern, die Politik in Deutschland sei bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie handlungsunfähig„, so Hans. Auch darum machten die Länder nicht von ihrem Recht Gebrauch im Vermittlungsausschuss Einspruch zu erheben

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Pressemitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes